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📝 Trámites y Plantillas DGT

Einspruch gegen Rotlichtblitzer in San Bartolomé de la Torre: Kostenlose Vorlage (Word/PDF)

Haben Sie in San Bartolomé de la Torre einen Bußgeldbescheid wegen eines angeblichen Rotlichtverstoßes erhalten? Das kann ärgerlich und teuer werden, besonders wenn die Beweislage, wie oft bei automatischen Blitzern üblich, unklar ist. In Spanien haben Autofahrer jedoch das rechtliche Recht, Einspruch zu erheben. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Ampel bereits gelb war, die Sicht versperrt war oder das Blitzerfoto fehlerhaft ist, können Sie das Bußgeld anfechten.

Anleitung: So und wo reichen Sie den Einspruch in San Bartolomé de la Torre ein

Um erfolgreich gegen die Geldstrafe vorzugehen, müssen Sie den Einspruch fristgerecht – in der Regel innerhalb von 20 Kalendertagen nach Erhalt des Bescheids – bei der zuständigen Behörde einreichen. Da es sich um eine Gemeinde in der Provinz Huelva handelt, ist meist die lokale Polizeibehörde (Policía Local) oder das Ayuntamiento de San Bartolomé de la Torre zuständig, sofern das Verfahren nicht an das DGT (Dirección General de Tráfico) oder die Provinzverwaltung (Diputación de Huelva) abgetreten wurde. Achten Sie genau auf den Briefkopf Ihres Bußgeldbescheids (Denuncia). Sie haben drei Möglichkeiten zur Einreichung:

📄 Modelo Oficial / Official Template

Plantilla / Template

AL AYUNTAMIENTO DE SAN BARTOLOMÉ DE LA TORRE
(O ORGANISMO AUTÓNOMO DE GESTIÓN TRIBUTARIA / JEFATURA PROVINCIAL DE TRÁFICO)

EXPEDIENTE NÚM.: [Nummer des Bußgeldbescheids einfügen]

DON/DOÑA [Ihr vollständiger Name], mit dem Personalausweis/NIE [Ihre NIE oder Reisepassnummer einfügen], wohnhaft in [Ihre Adresse in Spanien oder im Heimatland], E-Mail [Ihre E-Mail-Adresse] und Telefonnummer [Ihre Telefonnummer], als Betroffener des oben genannten Verfahrens, erscheine ich und KÜRZE FOLGENDES AUS:

Dass mir am Tag [Datum des Erhalts des Bescheids einfügen] die Benachrichtigung über das Bußgeldbescheid-Verfahren wegen eines angeblichen Verstoßes gegen Artikel [Artikelnummer laut Bescheid, z.B. RDL 6/2015] des spanischen Straßenverkehrsgesetzes (Überfahren einer roten Ampel) zugestellt wurde.

Dass ich mit dem Inhalt der genannten Denuncia absolut nicht einverstanden bin und hiermit fristgerecht innerhalb der gesetzlichen Frist von 20 Kalendertagen EINSPRUCH (ALLEGACIONES) einlege, basierend auf folgenden

RECHTLICHEN GRUNDLAGEN:

PRIMERO.- Das Fehlen ausreichender und eindeutiger Beweise. Das beigefügte Beweismaterial (Foto/Video) beweist nicht zweifelsfrei, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Übertritts der Haltelinie bereits Rot zeigte, bzw. zeigt die genaue Lichtphase nicht klar auf.

SEGUNDO.- Die gesetzlich vorgeschriebene Eichung und Kontrolle (control metrológico) des verwendeten technischen Geräts wurde im Bescheid nicht ausreichend nachgewiesen oder dokumentiert.

TERCERO.- Die Unschuldsvermutung (principio de presunción de inocencia) gemäß Artikel 53 des spanischen Verwaltungsverfahrensgesetzes, welche durch die bloße Annahme der Agenten ohne schlüssigen Gegenbeweis verletzt wird.

Aus den dargelegten Gründen,

BITTE ICH DIE BEHÖRDE: Dieses Dokument anzunehmen, es dem Verfahren hinzuzufügen und das gegen meine Person eingeleitete Bußgeldverfahren wegen Mangel an Beweisen und Rechtswidrigkeit einzustellen.

In [Ort], am [Tag] von [Monat] im Jahr [Jahr].

Unterschrift:

[Ihr Name]

Erforderliche Zusatzdokumente

Um die Chancen auf Erfolg bei Ihrem Einspruch in San Bartolomé de la Torre zu maximieren, sollten Sie dem Schreiben folgende Dokumente beifügen:

Experten-Tipp: Seien Sie vorsichtig mit dem fristgemäßen Fristablauf. Wenn Sie Einspruch erheben, verzichten Sie in der Regel auf den Frühzahlungsrabatt von 50 %. Sollte Ihr Einspruch abgelehnt werden, müssen Sie den vollen Betrag zahlen. Wägen Sie daher ab, ob die Beweislage (z. B. unklare Fotos der lokalen Überwachungskamera) einen Einspruch rechtfertigt. Nutzen Sie im Zweifelsfall einen in Spanien zugelassenen Verkehrsrechtsanwalt (Abogado de Tráfico).