Fahrzeugverkauf in Monterroso: Offizielle Mitteilung an das Rathaus – Vorlage zum Download
Wenn Sie in Spanien ein Fahrzeug verkaufen, reicht es nicht aus, den Kaufvertrag zu unterzeichnen und die DGT (Dirección General de Tráfico) zu informieren. Um zukünftige Forderungen der Kfz-Steuer (Impuesto sobre Vehículos de Tracción Mecánica - IVTM) zu vermeiden, ist es unerlässlich, den Verkauf auch dem zuständigen Rathaus (Ayuntamiento) mitzuteilen. Diese Vorlage hilft Ihnen, den Prozess in der Gemeinde Monterroso rechtssicher und unkompliziert abzuwickeln.
Anleitung: So reichen Sie die Mitteilung in Monterroso ein
Die Mitteilung dient dazu, das Fahrzeug aus dem Steuerregister der Gemeinde Monterroso zu entfernen, damit Sie nicht für die Kfz-Steuer des Folgejahres haftbar gemacht werden. Gehen Sie wie folgt vor:
- Vorbereitung: Füllen Sie das untenstehende Dokument vollständig aus.
- Einreichung: Sie können das Dokument persönlich im Registro General des Rathauses von Monterroso (Ayuntamiento de Monterroso) einreichen. Alternativ ist eine Einreichung über das elektronische Register (Sede Electrónica) möglich, sofern Sie über ein digitales Zertifikat (Certificado Digital) oder Cl@ve verfügen.
- Frist: Wir empfehlen, die Mitteilung unmittelbar nach dem Verkauf vorzunehmen, um sicherzustellen, dass die Steuerbescheide ab dem nächsten Kalenderjahr korrekt an den Käufer adressiert werden.
AL AYUNTAMIENTO DE MONTERROSO (LUGO)
D./Dña. [NOMBRE Y APELLIDOS DEL VENDEDOR], con DNI/NIE [NÚMERO DE IDENTIFICACIÓN], y domicilio a efectos de notificaciones en [DIRECCIÓN COMPLETA], ante este Ayuntamiento comparezco y, como mejor proceda en Derecho, EXPONGO:
Que con fecha [FECHA DE VENTA], he procedido a la venta del vehículo de mi propiedad con matrícula [MATRÍCULA DEL VEHÍCULO] y marca/modelo [MARCA Y MODELO].
Que, en virtud de lo establecido en la normativa vigente, SOLICITO:
Que se tome nota del cambio de titularidad del vehículo mencionado a efectos del Impuesto sobre Vehículos de Tracción Mecánica (IVTM), procediendo a la baja del mismo en mi ficha de contribuyente y al alta del nuevo titular, D./Dña. [NOMBRE Y APELLIDOS DEL COMPRADOR], con DNI/NIE [NÚMERO DE IDENTIFICACIÓN DEL COMPRADOR].
En Monterroso, a [DÍA] de [MES] de [AÑO].
Fdo: [FIRMA DEL VENDEDOR]
Zusätzlich erforderliche Unterlagen
Damit das Rathaus von Monterroso Ihren Antrag bearbeiten kann, müssen Sie in der Regel folgende Dokumente beifügen:
- Kopie Ihres Personalausweises (DNI/NIE).
- Kopie des Kaufvertrags (Contrato de Compraventa), aus dem das Datum des Verkaufs und die Daten des Käufers hervorgehen.
- Kopie des neuen Fahrzeugscheins (Permiso de Circulación), falls bereits auf den Käufer umgeschrieben, oder das Dokument der DGT, das den Transfer bestätigt.
Experten-Tipp: Lassen Sie sich bei der persönlichen Abgabe im Rathaus immer eine Kopie Ihres Schreibens mit einem offiziellen Eingangsstempel (sello de registro) versehen. Dieser Stempel ist Ihr einziger Beweis, falls das Rathaus Ihnen später versehentlich einen Steuerbescheid für das Folgejahr zustellt. Bewahren Sie diesen Beleg mindestens vier Jahre lang auf, da dies die gesetzliche Verjährungsfrist für Steuerforderungen in Spanien ist.