FuelMaps.es - Portal del Conductor
📝 Trámites y Plantillas DGT

Zulassungssteuer-Befreiung in La Lastrilla: Kostenlose Vorlage & Erklärung (Word/PDF)

Wenn Sie in La Lastrilla ein Fahrzeug anmelden und von der spanischen Zulassungssteuer (Impuesto de Matriculación) befreit werden möchten, stehen Sie oft vor einem bürokratischen Hürdenlauf. Ob aufgrund einer Behinderung, als Mietwagen, Fahrschulauto oder durch den Umzug nach Spanien im Rahmen eines Wohnsitzwechsels (Traslado de residencia) – das spanische Finanzamt (Agencia Tributaria) verlangt in vielen Fällen eine formelle eidesstattliche Erklärung, die sogenannte Declaración Jurada. Mit diesem Dokument versichern Sie rechtlich bindend, dass die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach dem Gesetz über die Sondersteuer (Ley de Impuestos Especiales) erfüllt sind.

Anleitung: Wie und wo Sie das Dokument in La Lastrilla einreichen

La Lastrilla liegt in der Provinz Burgos (Autonome Gemeinschaft Kastilien und León). Für steuerliche Angelegenheiten bezüglich des Fahrzeugs ist jedoch nicht die Gemeinde selbst zuständig, sondern die staatliche Steuerbehörde Agencia Tributaria (AEAT). Für die Einreichung der Erklärung und des dazugehörigen Formulars (meist Modell 05 oder Modell 06) haben Sie folgende Möglichkeiten:

📄 Modelo Oficial / Official Template

Plantilla / Template

DECLARACIÓN JURADA PARA LA EXENCIÓN DEL IMPUESTO DE MATRICULACIÓN

DON/DOÑA: [Vor- und Nachname des Antragstellers], mit der DNI/NIE-Nummer [DNI/NIE-Nummer eingeben], wohnhaft in La Lastrilla (Burgos), Straße [Straße und Hausnummer eingeben], PLZ 09192, Telefonnummer [Telefonnummer eingeben] und E-Mail-Adresse [E-Mail-Adresse eingeben].

ERKLÄRT HIERMIT EIDESSTATTLICH / DECLARA BAJO JURAMENTO:

Erstens: Dass ich der rechtmäßige Eigentümer/Halter des folgenden Kraftfahrzeugs bin:
- Marke / Marca: [Fahrzeugmarke eingeben]
- Modell / Modelo: [Fahrzeugmodell eingeben]
- Fahrgestellnummer / Número de Bastidor (VIN): [Fahrgestellnummer eingeben]
- Kennzeichen (falls bekannt) / Matrícula: [Kennzeichen eingeben, falls bereits zugeteilt]

Zweitens: Dass die Voraussetzungen für die Anwendung der Steuerbefreiung gemäß Artikel 65 und 66 des Gesetzes 38/1992 über Sondersteuern (Ley de Impuestos Especiales) für den folgenden Befreiungsgrund vorliegen:
[Wählen Sie den zutreffenden Grund aus und löschen Sie die anderen: z.B. Traslado de residencia desde el extranjero / Vehículo destinado a uso exclusivo de personas con discapacidad / Familia numerosa].

Drittens: Dass ich mich verpflichte, die zuständige spanische Steuerverwaltung (Agencia Tributaria) unverzüglich über jede Änderung der Umstände zu informieren, die zum Verlust dieser Befreiung führen könnte, und dass das Fahrzeug während der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen nicht veräußert oder übertragen wird.

Und damit dies für die entsprechenden steuerlichen Zwecke vor der Agencia Tributaria in Burgos gilt, unterzeichne ich diese Erklärung in La Lastrilla am [Tag] de [Monat] de [Jahr].

Firma / Unterschrift:


________________________________________
[Vor- und Nachname des Antragstellers]

Zusätzlich erforderliche Dokumente

Damit Ihre Befreiung von der Zulassungssteuer in La Lastrilla bzw. Burgos problemlos akzeptiert wird, müssen Sie der eidesstattlichen Erklärung weitere Unterlagen beifügen. Je nach Befreiungsgrund gehören dazu in der Regel:

Experten-Tipp: Achten Sie darauf, dass alle ausländischen Dokumente (z. B. aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz) gegebenenfalls mit einer beglaubigten spanischen Übersetzung versehen sein müssen, es sei denn, es handelt sich um mehrsprachige EU-Standardformulare. Zudem sollten Sie die gesetzlichen Fristen einhalten – die Steuererklärung und der Antrag auf Befreiung müssen in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach der Einfuhr oder dem Kauf des Fahrzeugs in Spanien eingereicht werden, bevor die endgültige Kennzeichenzuteilung durch die DGT (Tráfico) erfolgen kann.