Mit dem Auto eines Dritten im Ausland unterwegs: Die offizielle Vollmacht für San Bartolomé de la Torre (Download)
Wenn Sie in Spanien leben oder dort ein Fahrzeug gemietet bzw. geliehen haben und damit ins Ausland reisen möchten, benötigen Sie bei einer Kontrolle durch die Polizei oder den Zoll eine schriftliche Genehmigung des Eigentümers. Dies gilt insbesondere für Einwohner von San Bartolomé de la Torre, die mit einem auf eine andere Person oder Firma zugelassenen Fahrzeug die Grenze überqueren. Diese Vorlage stellt sicher, dass Sie rechtlich abgesichert sind und unnötige Probleme bei der Ausreise oder im Ausland vermeiden.
Anleitung: Wo und wie Sie die Vollmacht in San Bartolomé de la Torre verwenden
Da es sich um eine private Autorisierung handelt, müssen Sie diese nicht bei einer Behörde in San Bartolomé de la Torre „stempeln“ lassen, sofern das Dokument notariell beglaubigt ist. Um jedoch absolute Rechtssicherheit zu haben, sollten Sie folgende Schritte befolgen:
- Füllen Sie das untenstehende Dokument vollständig aus.
- Lassen Sie die Unterschrift des Fahrzeughalters idealerweise bei einem Notar beglaubigen (Legitimación de firma). Dies ist besonders bei Reisen außerhalb der EU dringend empfohlen.
- Führen Sie das Dokument immer im Original mit.
- Stellen Sie sicher, dass der Halter des Fahrzeugs auf dem Dokument identisch mit dem eingetragenen Besitzer im spanischen Fahrzeugschein (Permiso de Circulación) ist.
AUTORIZACIÓN PARA EL USO DE VEHÍCULO EN EL EXTRANJERO / VOLLMACHT ZUR NUTZUNG EINES FAHRZEUGS IM AUSLAND
D./Dña. [Nombre del propietario], con DNI/NIE [Número], en calidad de propietario del vehículo con matrícula [Matrícula] y modelo [Marca y Modelo],
AUTORIZA a / ERLAUBT dem/der:
D./Dña. [Nombre del conductor], con DNI/NIE [Número], a conducir dicho vehículo fuera del territorio nacional español, incluyendo el tránsito por otros países, durante el periodo comprendido entre el [Fecha de inicio] y el [Fecha de fin].
El propietario declara que el vehículo se encuentra al corriente de pago del seguro obligatorio y de la inspección técnica (ITV).
Der Eigentümer erklärt, dass das Fahrzeug über eine gültige Haftpflichtversicherung sowie eine gültige technische Inspektion (ITV) verfügt.
Firmado en / Unterschrieben in: [San Bartolomé de la Torre]
Fecha / Datum: [Día] de [Mes] de [Año]
Firma del propietario / Unterschrift des Eigentümers:
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Zusätzlich benötigte Unterlagen
Neben der oben genannten Vollmacht müssen Sie bei Fahrten ins Ausland zwingend folgende Dokumente mitführen:
- Permiso de Circulación: Das Original des Fahrzeugscheins.
- Ficha Técnica: Das Dokument mit den technischen Daten des Fahrzeugs.
- ITV-Bericht: Der aktuelle Nachweis über die bestandene technische Hauptuntersuchung.
- Versicherungsnachweis: Die aktuelle Versicherungsbestätigung (Carta Verde/Grüne Versicherungskarte ist bei Reisen außerhalb der EU/EWR zwingend erforderlich).
- Führerschein: Ihr gültiger EU-Führerschein oder internationaler Führerschein.
Experten-Tipp: Wenn Sie das Fahrzeug von einer Mietwagenfirma in der Nähe von Huelva oder San Bartolomé de la Torre gemietet haben, fragen Sie direkt beim Vermieter nach einer „Autorización de salida al extranjero“. Diese Firmen haben oft eigene Formulare, die von den Versicherungen akzeptiert werden. Verlassen Sie sich bei privaten Leihgaben unbedingt auf die notarielle Beglaubigung, um im Falle eines Diebstahls oder Unfalls im Ausland keine Probleme mit der spanischen Versicherung zu bekommen.