Gebrauchtwagenkauf von Privat in Villalba de Guadarrama: Kostenlose Kaufvertrag-Vorlage (Word/PDF)
Der Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagens von Privat (compraventa de vehículo entre particulares) in Spanien erfordert juristische Sorgfalt. Ein privater Kaufvertrag regelt die Bedingungen des Geschäfts zwischen zwei Privatpersonen ohne die Garantie oder die Zwischenfinanzierung eines professionellen Autohauses. Damit dieser Übergang in Villalba de Guadarrama rechtssicher und reibungslos verläuft, ist ein präziser, zweisprachiger Vertrag unerlässlich.
Schritte und Verwaltung in Villalba de Guadarrama
Nachdem der Vertrag unterzeichnet wurde, müssen Käufer und Verkäufer in Spanien und speziell in der Region Madrid bestimmte bürokratische Schritte einhalten:
- Ummeldung (Cambio de Titularidad): Diese muss innerhalb von maximal 30 Tagen nach dem Kauf bei der zuständigen Verkehrsbehörde (Jefatura Provincial de Tráfico) erfolgen.
- Kfz-Steuer (IVTM): Der Verkäufer muss nachweisen, dass die Gemeindesteuer des laufenden Jahres (Impuesto sobre Vehículos de Tracción Mecánica) für das Gemeindegebiet von Collado Villalba beglichen ist. Das Gesetz besagt, dass derjenige zahlt, der am 1. Januar des Jahres als Halter im Register steht, aber vertraglich kann anderes vereinbart werden.
- Grunderwerbsteuer (Modelo 620 oder 621): In der Autonomen Gemeinschaft Madrid muss die entsprechende Steuer für den Gebrauchtwagenkauf vor der Ummeldung bei der Comunidad de Madrid entrichtet werden.
CONTRATO DE COMPRAVENTA DE VEHÍCULO ENTRE PARTICULARES / PRIVATER KFZ-KAUFVERTRAG
In Villalba de Guadarrama, am [Datum] de [Monat] de [Jahr]
VON DER EINEN SEITE / ALS VERKÄUFER (EL VENDEDOR):
Name / Nombre y Apellidos: [Name des Verkäufers]
Ausweis / D.I.E./N.I.E./D.N.I.: [Nummer]
Anschrift / Domicilio: [Straße, Hausnummer, PLZ, Villalba de Guadarrama]
VON DER ANDEREN SEITE / ALS KÄUFER (EL COMPRADOR):
Name / Nombre y Apellidos: [Name des Käufers]
Ausweis / D.I.E./N.I.E./D.N.I.: [Nummer]
Anschrift / Domicilio: [Straße, Hausnummer, PLZ, Ort]
ERKLÄREN / EXPONEN:
I. Dass der Verkäufer der alleinige Eigentümer des folgenden Fahrzeugs ist:
Marke / Marca: [...] | Modell / Modelo: [...]
Amtliches Kennzeichen / Matrícula: [...] | Fahrgestellnummer / Nº de Bastidor: [...]
II. Dass der Käufer am Erwerb des genannten Fahrzeugs interessiert ist und sich beide Parteien über einen Kaufpreis geeinigt haben.
VEREINBARUNGEN / CLÁUSULAS:
Erste / Primera: Der Verkäufer verkauft hiermit dem Käufer das oben genannte Fahrzeug zum Preis von [Betrag in Ziffern] Euro ([Betrag in Buchstaben] Euros), welcher vom Käufer zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrages in [Bargeld / Banküberweisung] beglichen wurde.
Zweite / Segunda: Der Verkäufer erklärt, dass das Fahrzeug frei von jeglichen Lasten, Pfandrechten, Steuerschulden (insbesondere der IVTM von Collado Villalba) oder offenen Bußgeldern ist.
Dritte / Tercera: Ab dem Zeitpunkt der Übergabe trägt der Käufer die vollständige Verantwortung für das Fahrzeug (Versicherung, Bußgelder, Schäden etc.). Die Kosten für die Ummeldung bei der DGT trägt [Käufer/Verkäufer].
Unterschrift des Verkäufers / Firma del Vendedor: Unterschrift des Käufers / Firma del Comprador:
Erforderliche Zusatzdokumente für die Abwicklung
Neben dem ausgefüllten und von beiden Parteien unterzeichneten Vertrag benötigen Sie für den Behördengang folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (DNI / NIE / Pasaporte) von Käufer und Verkäufer (jeweils im Original und als Kopie).
- Fahrzeugschein (Permiso de Circulación) und die aktuelle Hauptuntersuchung (ITV - Inspección Técnica de Vehículos im Original).
- Zahlungsnachweis der Grunderwerbsteuer (Modell der Comunidad de Madrid).
- Beleg über die Bezahlung der örtlichen Kfz-Steuer (IVTM) des Vorjahres für Villalba de Guadarrama.
Experten-Tipp: Dokumentieren Sie den genauen Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) der Schlüsselübergabe im Vertrag. Dies schützt Sie als Verkäufer vor eventuellen Bußgeldern, die der Käufer kurz nach dem Kauf begeht, bevor die offizielle Ummeldung bei der DGT im System registriert wurde. Bewahren Sie eine Kopie des Vertrages und die Ausweiskopie des Käufers mindestens fünf Jahre lang auf.