Fahrzeugimport aus Deutschland nach Zarcilla de Ramos: Ihr zweisprachiger Kaufvertrag zum Download (Word/PDF)
Der Import eines Fahrzeugs von Deutschland nach Spanien ist ein bürokratischer Prozess, der mit dem richtigen Fundament beginnt: einem rechtssicheren Kaufvertrag. Wenn Sie in Zarcilla de Ramos (Murcia) leben und ein Auto aus Deutschland einführen, benötigen Sie ein Dokument, das sowohl den spanischen Behörden (DGT/Hacienda) als auch dem deutschen Verkäufer rechtliche Sicherheit bietet. Unsere zweisprachige Vorlage deckt alle notwendigen Klauseln ab, um den Prozess der Ummeldung (Matriculación) reibungslos zu gestalten.
Anweisungen zur Verwendung und Einreichung in Zarcilla de Ramos
Da Zarcilla de Ramos ein Ortsteil von Lorca ist, müssen Sie für die steuerlichen und administrativen Schritte die entsprechenden Behörden in Lorca oder Murcia aufsuchen. Gehen Sie wie folgt vor:
- Füllen Sie den Vertrag gemeinsam mit dem Verkäufer in Deutschland aus. Achten Sie darauf, dass alle Daten (Fahrgestellnummer/VIN, Kilometerstand und Preis) exakt mit den deutschen Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) übereinstimmen.
- Lassen Sie den Vertrag von beiden Parteien in dreifacher Ausführung unterzeichnen.
- Für die Zulassung in Spanien müssen Sie das Dokument bei der "Jefatura Provincial de Tráfico" in Murcia einreichen. Da es sich um ein zweisprachiges Dokument handelt, wird es von den spanischen Beamten problemlos akzeptiert, sofern die Identitätsdaten klar erkennbar sind.
CONTRATO DE COMPRAVENTA DE VEHÍCULO USADO / KAUFVERTRAG FÜR GEBRAUCHTFAHRZEUGE
VENDEDOR / VERKÄUFER:
Nombre/Name: ____________________ DNI/Pass: ____________________
Dirección/Anschrift: ____________________________________________
COMPRADOR / KÄUFER:
Nombre/Name: ____________________ DNI/NIE: ____________________
Dirección/Anschrift: ____________________________________________
VEHÍCULO / FAHRZEUG:
Marca/Marke: __________ Modelo/Modell: __________ Matrícula/Kennzeichen: __________
Bastidor (VIN)/Fahrgestellnummer: ____________________ KM: __________
CLÁUSULAS / KLAUSELN:
1. El vendedor declara que el vehículo está libre de cargas y gravámenes. / Der Verkäufer erklärt, dass das Fahrzeug frei von Lasten und Pfandrechten ist.
2. El comprador declara conocer el estado actual del vehículo. / Der Käufer erklärt, den aktuellen Zustand des Fahrzeugs zu kennen.
3. Precio acordado / Vereinbarter Preis: __________ EUR.
Firmas / Unterschriften:
El Vendedor / Der Verkäufer: ____________________
El Comprador / Der Käufer: ____________________
Fecha / Datum: ____/____/202__ en/in: ____________________
Zusätzliche erforderliche Unterlagen
Neben dem Kaufvertrag benötigen Sie für die erfolgreiche Zulassung in Zarcilla de Ramos bzw. Lorca folgende Dokumente:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Original): Unverzichtbar für den Nachweis des Eigentums.
- COC (Certificate of Conformity): Das EU-Übereinstimmungszertifikat, um die technische Prüfung (ITV) in Spanien zu vereinfachen.
- Nachweis der Steuerzahlung: Zahlung der "Impuesto de Matriculación" (Modell 576) beim Finanzamt.
- ITV-Bericht: Nach der Ankunft in Spanien muss das Fahrzeug eine spanische technische Untersuchung (ITV) durchlaufen.
- NIE oder DNI: Ihr Identitätsnachweis als Einwohner von Spanien.
Experten-Tipp: Achten Sie beim Kauf in Deutschland darauf, dass der Kaufpreis im Vertrag realistisch ist. Das spanische Finanzamt (Hacienda) nutzt Tabellen zur Wertermittlung; ein extrem niedriger Preis im Vertrag könnte eine steuerliche Prüfung nach sich ziehen. Zudem sollten Sie das Fahrzeug in Deutschland mit einem Überführungskennzeichen (Zollkennzeichen) versehen, um rechtlich sicher nach Spanien zu fahren. Bewahren Sie immer eine Kopie des Kaufvertrags in Ihrem Handschuhfach auf, solange das Fahrzeug noch nicht auf spanische Kennzeichen umgemeldet ist.