Autoimport aus Deutschland nach Spanien: Ihr zweisprachiger Kaufvertrag für Teià
Wenn Sie ein Fahrzeug aus Deutschland nach Spanien importieren und in Ihrer Gemeinde, wie beispielsweise in Teià, anmelden möchten, ist ein rechtssicherer Kaufvertrag das wichtigste Dokument. Da die spanischen Behörden (DGT und Steuerbehörde) ausschließlich Dokumente in spanischer Sprache akzeptieren, ist ein zweisprachiger Vertrag unerlässlich, um Missverständnisse beim Notar oder bei der Zulassungsstelle zu vermeiden und den Eigentumsnachweis zweifelsfrei zu erbringen.
Anweisungen zur Verwendung und Einreichung in Teià
Dieser Vertrag dient als privatrechtliche Grundlage für den Fahrzeugkauf. Um das Fahrzeug in der Region Teià bzw. in der Provinz Barcelona zuzulassen, sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Drucken Sie den Vertrag in zweifacher Ausfertigung aus und lassen Sie ihn von beiden Parteien (Käufer und Verkäufer) auf jeder Seite unterschreiben.
- Legen Sie das Original zusammen mit der ausländischen Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) bei der Jefatura Provincial de Tráfico in Barcelona vor.
- Für die Zahlung der Kfz-Steuer (Impuesto de Vehículos de Tracción Mecánica) in Teià müssen Sie diesen Vertrag beim örtlichen Rathaus (Ayuntamiento) vorlegen, um das Fahrzeug in das kommunale Register aufzunehmen.
CONTRATO DE COMPRAVENTA DE VEHÍCULO / KAUFVERTRAG FÜR EIN FAHRZEUG
VENDEDOR / VERKÄUFER: [Nombre y Apellidos / Name], con DNI/NIE/Pasaporte [Número / Nummer], con domicilio en [Dirección / Anschrift].
COMPRADOR / KÄUFER: [Nombre y Apellidos / Name], con DNI/NIE/Pasaporte [Número / Nummer], con domicilio en [Dirección / Anschrift].
VEHÍCULO / FAHRZEUG:
Marca / Marke: [Marca] | Modelo / Modell: [Modelo]
Bastidor / Fahrgestellnummer: [VIN]
Matrícula / Kennzeichen: [Matrícula]
CLÁUSULAS / KLAUSELN:
1. El vendedor declara ser propietario del vehículo y lo vende al comprador por el precio de [Precio] euros. / Der Verkäufer erklärt, Eigentümer des Fahrzeugs zu sein, und verkauft es an den Käufer zu einem Preis von [Preis] Euro.
2. El vehículo se transmite libre de cargas y gravámenes. / Das Fahrzeug wird frei von Lasten und Pfandrechten übertragen.
3. El comprador declara conocer el estado actual del vehículo. / Der Käufer erklärt, den aktuellen Zustand des Fahrzeugs zu kennen.
Firmado en [Lugar], a [Fecha]. / Unterzeichnet in [Ort], am [Datum].
Firma Vendedor / Unterschrift Verkäufer: __________ Firma Comprador / Unterschrift Käufer: __________
Zusätzlich erforderliche Unterlagen
Neben dem Kaufvertrag benötigen Sie für die vollständige Abwicklung in Spanien zwingend folgende Dokumente:
- Die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief).
- Ein COC-Papier (Certificate of Conformity), um die technische Abnahme durch den TÜV (ITV) in Spanien zu erleichtern.
- Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie Ihre NIE (Número de Identidad de Extranjero).
- Den Nachweis über die Zahlung der Steuer Modelo 576 (Impuesto de Matriculación) bei der spanischen Finanzbehörde (Agencia Tributaria).
Experten-Tipp: Achten Sie darauf, dass der Kaufpreis im Vertrag realistisch ist, da die spanische Steuerbehörde bei einem zu niedrigen Wert eine Nachprüfung einleiten kann. Zudem empfehle ich dringend, vor Abschluss des Kaufs eine Historienabfrage bei der deutschen Zulassungsstelle zu machen, um sicherzustellen, dass keine offenen Finanzierungen auf dem Fahrzeug lasten. Bei Fragen zur spezifischen Anmeldung in Teià ist ein Besuch beim örtlichen Bürgerservice (OAC) oft der schnellste Weg, um die aktuellsten lokalen Anforderungen zu erfahren.