Ihr Leitfaden für den Autokauf in Deutschland: Zweisprachiger Kaufvertrag für die Zulassung in Silla
Der Import eines Fahrzeugs aus Deutschland nach Spanien ist eine hervorragende Möglichkeit, von einem größeren Angebot zu profitieren. Um jedoch bei der Zulassungsstelle (DGT) in der Nähe von Silla oder bei der örtlichen Steuerbehörde keine Probleme zu bekommen, ist ein rechtssicherer Kaufvertrag unerlässlich. Dieser zweisprachige Vertrag (Spanisch/Deutsch) stellt sicher, dass sowohl der Verkäufer als auch die Behörden in Spanien alle Details des Geschäfts verstehen, ohne dass aufwendige beglaubigte Übersetzungen für den privaten Kaufvertrag notwendig sind.
Anweisungen: Wo und wie Sie den Vertrag in Silla und Umgebung nutzen
Sobald der Vertrag von beiden Parteien unterzeichnet wurde, dient er als Grundlage für die Ummeldung des Fahrzeugs. In der Region um Silla (Valencia) gehen Sie wie folgt vor:
- Finanzamt (Agencia Tributaria): Sie müssen das Modell 620 oder 621 für die Grunderwerbsteuer (ITP) einreichen, sofern Sie von einer Privatperson kaufen. Der Kaufvertrag dient hier als Nachweis des Transaktionswerts.
- DGT (Jefatura Provincial de Tráfico de Valencia): Für die endgültige Zulassung (Matriculación) benötigen Sie das Original des Kaufvertrags, um den Eigentumsübergang nachzuweisen.
- Technische Prüfung (ITV): Für die Erlangung der spanischen Fahrzeugpapiere (Ficha Técnica) müssen Sie den Vertrag bereithalten, falls der Prüfer Herkunftsnachweise verlangt.
CONTRATO DE COMPRAVENTA DE VEHÍCULO / KAUFVERTRAG FÜR EIN FAHRZEUG VENDEDOR / VERKÄUFER: Nombre/Name: _________________________________________________ DNI/Pasaporte: ________________________________________________ Dirección/Anschrift: ___________________________________________ COMPRADOR / KÄUFER: Nombre/Name: _________________________________________________ DNI/NIE: _____________________________________________________ Dirección/Anschrift: ___________________________________________ VEHÍCULO / FAHRZEUG: Marca/Marke: _________________ Modelo/Modell: _________________ Bastidor/Fahrgestellnummer (VIN): ______________________________ Matrícula/Kennzeichen: ________________________________________ PRECIO / KAUFPREIS: El precio acordado es de ______________ euros. / Der vereinbarte Kaufpreis beträgt ______________ Euro. DECLARACIONES / ERKLÄRUNGEN: El vendedor declara que el vehículo está libre de cargas y gravámenes. / Der Verkäufer erklärt, dass das Fahrzeug frei von Lasten und Rechten Dritter ist. El comprador declara conocer el estado actual del vehículo. / Der Käufer erklärt, den aktuellen Zustand des Fahrzeugs zu kennen. En _______________, a ____ de ____________ de 20__. Firma Vendedor / Unterschrift Verkäufer: __________ Firma Comprador / Unterschrift Käufer: __________
Zusätzliche Unterlagen für den Import
Neben dem Kaufvertrag benötigen Sie für den Behördengang in Valencia zwingend folgende Dokumente:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II: (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) im Original.
- COC-Papier (Certificate of Conformity): Sehr wichtig, um den technischen Aufwand beim ITV in Silla zu minimieren.
- NIE oder DNI: Ihr Identitätsnachweis in Spanien.
- Nachweis der Steuerzahlung: Beleg über die entrichtete Kfz-Steuer (Impuesto de Circulación) beim Rathaus von Silla.
Experten-Tipp: Achten Sie darauf, dass der Kaufpreis im Vertrag exakt mit dem auf der Banküberweisung übereinstimmt. Die spanischen Finanzbehörden prüfen bei Gebrauchtwagenimporten oft den "valor de mercado" (Marktwert) in ihren offiziellen Tabellen. Wenn der im Vertrag genannte Preis zu weit unter dem offiziellen Wert liegt, kann das Finanzamt eine Nachzahlung der Steuer fordern. Lassen Sie sich zudem immer eine Kopie des Personalausweises des deutschen Verkäufers geben – dies beschleunigt den Prozess bei der DGT in Valencia erheblich.