Import eines Fahrzeugs aus Deutschland nach La Rambla: Vorlage für den Kaufvertrag (Download)
Der Import eines Fahrzeugs aus Deutschland nach Spanien ist ein bürokratischer Prozess, der eine präzise Dokumentation erfordert. Um rechtliche Probleme bei der Zulassung in La Rambla (Córdoba) zu vermeiden, ist ein zweisprachiger Kaufvertrag unerlässlich. Diese Vorlage stellt sicher, dass sowohl die spanischen Behörden (DGT) als auch die Finanzämter alle notwendigen Informationen in der korrekten Form erhalten.
Anleitung: Wo und wie Sie den Kaufvertrag in La Rambla (La) verwenden
Sobald Sie das Fahrzeug in Deutschland erworben und den Vertrag unterzeichnet haben, beginnt der Prozess in Spanien:
- Übersetzung: Da der Vertrag zweisprachig ist, sparen Sie sich die Kosten für einen vereidigten Übersetzer bei der Zulassungsstelle (Jefatura de Tráfico).
- Finanzamt (Hacienda): Sie müssen das Modell 620 für die Grunderwerbsteuer (ITP - Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales) bei der Junta de Andalucía einreichen. Der Vertrag dient hier als Nachweis für den Kaufpreis.
- DGT (Dirección General de Tráfico): Für die endgültige Zulassung (Matriculación) müssen Sie einen Termin bei der nächstgelegenen Jefatura de Tráfico (in Córdoba) vereinbaren. Reichen Sie dort das Original des Kaufvertrags zusammen mit der deutschen Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) ein.
- Lokale Behörde: Denken Sie daran, dass Sie nach der Zulassung das Fahrzeug bei der Stadtverwaltung von La Rambla für die Kfz-Steuer (Impuesto de Vehículos de Tracción Mecánica) anmelden müssen.
CONTRATO DE COMPRAVENTA DE VEHÍCULO USADO / KAUFVERTRAG FÜR GEBRAUCHTWAGEN
VENDEDOR / VERKÄUFER: [Nombre/Name], DNI/Pass: [Número], con domicilio en: [Dirección].
COMPRADOR / KÄUFER: [Nombre/Name], DNI/NIE: [Número], con domicilio en: [Dirección].
DATOS DEL VEHÍCULO / FAHRZEUGDATEN:
Marca/Marke: [Marca], Modelo/Modell: [Modelo], Matrícula/Kennzeichen: [Matrícula], Bastidor/Fahrgestellnummer: [VIN], Kilómetros/Kilometerstand: [KM].
CLÁUSULAS / KLAUSELN:
1. El vendedor declara transmitir el vehículo libre de cargas y gravámenes. / Der Verkäufer erklärt, dass das Fahrzeug frei von Lasten und Pfandrechten ist.
2. El comprador declara conocer el estado actual del vehículo. / Der Käufer erklärt, den aktuellen Zustand des Fahrzeugs zu kennen.
3. Precio de venta: [Importe] €. / Kaufpreis: [Betrag] €.
En/In [Lugar/Ort], a [Fecha/Datum].
Firma Vendedor / Unterschrift Verkäufer: __________ | Firma Comprador / Unterschrift Käufer: __________
Zusätzlich erforderliche Dokumentation
Neben dem Kaufvertrag müssen Sie für die erfolgreiche Zulassung in La Rambla folgende Unterlagen bereithalten:
- Fahrzeugbrief (Teil I und II): Die Originaldokumente aus Deutschland.
- COC-Papier (Certificate of Conformity): Sehr wichtig für die technische Abnahme (ITV) in Spanien.
- NIE oder DNI: Gültiger Ausweis des Käufers.
- ITV-Karte: Nach der technischen Untersuchung in einer spanischen Prüfstelle.
- Zahlungsnachweis: Beleg über die entrichtete ITP-Steuer (Modell 620).
Experten-Tipp: Achten Sie darauf, dass der Kaufpreis im Vertrag exakt mit dem Betrag übereinstimmt, den Sie auf Ihr Bankkonto überweisen. Das spanische Finanzamt prüft bei Importfahrzeugen oft die Marktwerte (Tablas de Hacienda); sollte Ihr Kaufpreis deutlich darunter liegen, kann das Finanzamt den Wert neu schätzen. Bewahren Sie immer eine Kopie des Kaufvertrags in Ihrem Fahrzeug auf, bis die spanischen Kennzeichen montiert sind.