Autoimport aus Deutschland nach La Rábita: Ihr zweisprachiger Kaufvertrag zum Download
Der Import eines Fahrzeugs aus Deutschland nach Spanien ist ein bürokratischer Prozess, der bereits beim Kauf beginnt. Um rechtliche Probleme bei der Zulassung in La Rábita oder bei der spanischen Verkehrsbehörde (DGT) zu vermeiden, ist ein korrekt formulierter Kaufvertrag unerlässlich. Dieses Dokument dient als rechtliche Grundlage für den Eigentumsübergang und stellt sicher, dass sowohl der deutsche Verkäufer als auch der spanische Käufer rechtlich abgesichert sind.
Anweisungen: Wo und wie Sie den Vertrag in La Rábita verwenden
Da La Rábita zur Provinz Granada gehört, müssen Sie den Prozess der "Matriculación" (Zulassung) bei der zuständigen DGT-Stelle (Jefatura Provincial de Tráfico) in Granada abwickeln. Der zweisprachige Kaufvertrag ist Ihr wichtigstes Dokument, um den rechtmäßigen Erwerb nachzuweisen.
- Füllen Sie den Vertrag in zweifacher Ausfertigung aus (eine für den Verkäufer, eine für den Käufer).
- Stellen Sie sicher, dass alle Daten (Fahrgestellnummer, Kilometerstand, Preis) exakt mit den deutschen Fahrzeugpapieren (Teil I und II) übereinstimmen.
- Lassen Sie den Vertrag von beiden Parteien auf jeder Seite unterschreiben.
- Für die Zulassung in Spanien benötigen Sie später eine beglaubigte Übersetzung, falls die Behörde dies verlangt; ein zweisprachiger Vertrag erleichtert diesen Prozess jedoch erheblich.
CONTRATO DE COMPRAVENTA DE VEHÍCULO / KAUFVERTRAG FÜR EIN FAHRZEUG
VENDEDOR / VERKÄUFER:
Nombre/Name: __________________________ DNI/Pass: ______________
Dirección/Anschrift: ___________________________________________COMPRADOR / KÄUFER:
Nombre/Name: __________________________ DNI/Pass: ______________
Dirección/Anschrift: ___________________________________________VEHÍCULO / FAHRZEUG:
Marca/Marke: ________ Modelo/Modell: ________ Matrícula/Kennzeichen: ________
Bastidor/Fahrgestellnummer: ____________________________________CLÁUSULAS / KLAUSELN:
1. El vendedor transfiere la propiedad del vehículo al comprador por un precio de ____ EUR. / Der Verkäufer überträgt das Eigentum am Fahrzeug an den Käufer zu einem Preis von ____ EUR.
2. El vehículo se entrega libre de cargas y gravámenes. / Das Fahrzeug wird frei von Lasten und Pfandrechten übergeben.
3. El comprador declara conocer el estado actual del vehículo. / Der Käufer erklärt, den aktuellen Zustand des Fahrzeugs zu kennen.En/In ____________, a ____ de __________ de 202_
Firma Vendedor / Unterschrift Verkäufer: __________ Firma Comprador / Unterschrift Käufer: __________
Zusätzlich benötigte Dokumente für den Import
Neben dem Kaufvertrag müssen Sie für die Anmeldung in Spanien folgende Unterlagen bereithalten:
- Original der deutschen Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II).
- COC-Papier (Certificate of Conformity) – dies spart Ihnen in Spanien die Kosten für ein technisches Gutachten (Ficha Técnica).
- Nachweis über die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer (Impuesto de Circulación) beim Rathaus (Ayuntamiento).
- Nachweis über die Zahlung der Zulassungssteuer (Impuesto de Matriculación - Modelo 576).
- Gültiger Ausweis (DNI oder NIE des Käufers).
Experten-Tipp: Achten Sie darauf, dass auf dem Kaufvertrag der exakte Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) der Übergabe vermerkt ist. Dies ist entscheidend, falls nach dem Kauf aber vor der Ummeldung in Spanien Bußgelder anfallen. Sollten Sie Unterstützung bei der Berechnung der Steuern benötigen, empfiehlt es sich, einen lokalen "Gestor" in der Nähe von La Rábita oder Motril zu beauftragen, um Fehler bei der steuerlichen Abwicklung zu vermeiden.