Kaufvertrag für Importfahrzeuge aus Deutschland: Muster zum Download für Puebla de Obando (Word/PDF)
Wer ein Fahrzeug aus Deutschland nach Spanien importiert und in Puebla de Obando zulassen möchte, steht vor bürokratischen Hürden. Ein entscheidender Schritt ist die korrekte Dokumentation des Kaufvorgangs. Dieses zweisprachige (bilinguale) Dokument dient als privatrechtlicher Kaufvertrag zwischen einem deutschen Verkäufer und einem Käufer in Spanien. Da es sowohl auf Spanisch als auch auf Deutsch verfasst ist, wird es von den Behörden in Spanien problemlos akzeptiert und schützt beide Parteien rechtlich vor Missverständnissen bei Kilometerstand, Vorschäden oder Gewährleistung.
Anleitung: Wo und wie Sie den Vertrag in Puebla de Obando einreichen
Nachdem der Kaufvertrag unterschrieben und das Auto nach Puebla de Obando überführt wurde, müssen Sie den Importprozess bei den zuständigen Behörden abschließen. Der Kaufvertrag ist dabei die Grundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales) und die spätere Zulassung bei der DGT (Dirección General de Tráfico).
- Schritt 1 (Steuern): Bevor Sie zur DGT gehen, müssen Sie die entsprechende Steuer für den Gebrauchtwagenkauf bei der zuständigen Steuerbehörde der Autonomen Gemeinschaft Extremadura entrichten. Hierfür wird der Kaufvertrag im Original und als Kopie benötigt.
- Schritt 2 (Gemeindeverwaltung): Für die Anmeldung (Matriculación) benötigen Sie oft auch den Nachweis Ihres Wohnsitzes, den Sie im Rathaus (Ayuntamiento) von Puebla de Obando durch das "Empadronamiento" erhalten.
- Schritt 3 (Jefatura Provincial de Tráfico): Mit dem abgestempelten Steuerbeleg, dem TÜV (ITV-Abnahme für Importe) und diesem Kaufvertrag gehen Sie zur Provinzialdirektion der DGT in Badajoz oder wickeln den Prozess über eine amtlich anerkannte Gestoria in der Region ab.
CONTRATO DE COMPRAVENTA DE VEHÍCULO DE IMPORTACIÓN / KAUFVERTRAG FÜR EIN IMPORTFAHRZEUG
En Puebla de Obando, a [Día] de [Mes] de [Año]
Ort und Datum: Puebla de Obando, den [Tag].[Monat].[Jahr]
VON SEITEN DES VERKÄUFERS / VENDEDOR:
Name / Nombre: [Vorname Nachname]
Adresse / Dirección: [Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Deutschland]
Ausweis-Nr. / Pasaporte o DNI: [Nummer]
VON SEITEN DES KÄUFERS / COMPRADOR:
Name / Nombre: [Vorname Nachname]
Adresse / Dirección: [Straße, Hausnummer, 06518 Puebla de Obando, Badajoz, Spanien]
DNI / NIE: [Nummer]
FAHRZEUGDATEN / DATOS DEL VEHÍCULO:
Marke / Marca: [z.B. Volkswagen]
Modell / Modelo: [z.B. Golf]
Fahrgestellnummer / Bastidor (VIN): [17-stellige Nummer]
Erstzulassung / Fecha de matriculación: [Datum]
Kilometerstand / Kilometraje: [km-Stand] km
Kennzeichen (Deutschland) / Matrícula alemana: [Kennzeichen]
ERSTE / PRIMERA:
Der Verkäufer verkauft an den Käufer das oben genannte Fahrzeug im aktuellen Zustand, der dem Käufer bekannt ist und von diesem akzeptiert wird.
El vendedor vende al comprador el vehículo arriba mencionado en el estado actual, conocido y aceptado por el comprador.
ZWEITE / SEGUNDA:
Der Kaufpreis beträgt [Betrag in Ziffern] Euro ([Betrag in Buchstaben] Euro). Der Betrag wurde vor der Unterzeichnung dieses Vertrages bar / per Banküberweisung bezahlt.
El precio de venta es de [Betrag] euros. Dicha cantidad ha sido abonada antes de la firma de este contrato en efectivo / mediante transferencia bancaria.
DRITTE / TERCERA:
Der Verkäufer versichert, dass das Fahrzeug frei von Rechten Dritter, Pfandrechten oder sonstigen Belastungen ist und sich in seinem rechtmäßigen Eigentum befindet.
El vendedor garantiza que el vehículo está libre de cargas, gravámenes o derechos de terceros y que es de su legítima propiedad.
Unterschriften / Firmas:
________________________ (Verkäufer / Vendedor) ________________________ (Käufer / Comprador)
Erforderliche Zusatzdokumente für die Zulassung in Spanien
Neben dem hier bereitgestellten zweisprachigen Kaufvertrag verlangen die spanischen Behörden eine Reihe weiterer Dokumente, um ein deutsches Fahrzeug legal in Puebla de Obando zu registrieren:
- Fahrzeugpapiere aus Deutschland: Sowohl die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) als auch Teil II (Fahrzeugbrief).
- COC (Certificate of Conformity): Die EU-Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers, die bestätigt, dass das Fahrzeug den europäischen Normen entspricht.
- ITV-Prüfbericht: Das spanische TÜV-Gutachten ("Ficha técnica reducida" und die erfolgreiche technische Abnahme zur Zulassung in Spanien).
- Steuernachweise: Belege über die Entrichtung der Zulassungssteuer (Impuesto de Matriculación - Modelo 576, sofern anwendbar) und der lokalen Kfz-Steuer (Impuesto sobre Vehículos de Tracción Mecánica - IVTM) beim Rathaus von Puebla de Obando.
Experten-Tipp: Achten Sie darauf, dass alle Daten im Kaufvertrag exakt mit den Angaben in den deutschen Papieren und Ihren Ausweisdokumenten übereinstimmen. Da es sich um einen grenzüberschreitenden Kauf handelt, empfiehlt es sich, die Transaktion über eine Banküberweisung abzuwickeln, um im Falle von steuerlichen Prüfungen durch die Agencia Tributaria in Badajoz einen lückenlosen Nachweis über die Zahlung des Kaufpreises vorlegen zu können.