Autoimport aus Deutschland nach Palacios de la Sierra: Ihr zweisprachiger Kaufvertrag zum Download
Der Import eines Fahrzeugs aus Deutschland nach Spanien ist ein bürokratischer Prozess, der mit dem richtigen Vertrag beginnt. Wenn Sie in Palacios de la Sierra (Burgos) wohnen und ein Auto aus Deutschland anmelden möchten, ist ein rechtssicherer, zweisprachiger Kaufvertrag unerlässlich. Dieses Dokument schützt sowohl Käufer als auch Verkäufer und wird von den spanischen Behörden (Jefatura Provincial de Tráfico) bei der Umschreibung anerkannt.
Anleitung: Wo und wie Sie den Vertrag in Palacios de la Sierra verwenden
Nachdem Sie das Fahrzeug erworben und den Vertrag ausgefüllt haben, beginnt der Prozess der "Matriculación" (Zulassung). In der Region um Palacios de la Sierra müssen Sie folgende Schritte beachten:
- Vorbereitung: Der Vertrag muss von beiden Parteien in dreifacher Ausführung unterschrieben werden.
- Steuern: Sie müssen die "Impuesto de Transmisiones Patrimoniales" (Modell 620/621) beim Finanzamt der Region Kastilien und León (Junta de Castilla y León) entrichten.
- Termin bei der DGT: Vereinbaren Sie einen Termin bei der "Jefatura Provincial de Tráfico" in Burgos, um die Unterlagen für die spanische Zulassung einzureichen.
- Technische Prüfung: Führen Sie das Fahrzeug bei einer ITV-Station (Inspección Técnica de Vehículos) vor, um die "Ficha Técnica" für Spanien zu erhalten.
CONTRATO DE COMPRAVENTA DE VEHÍCULO / KAUFVERTRAG FÜR EIN FAHRZEUG
VENDEDOR / VERKÄUFER: [Nombre/Name], con DNI/Pass: [Número/Nummer], domiciliado en [Dirección/Adresse].
COMPRADOR / KÄUFER: [Nombre/Name], con DNI/NIE: [Número/Nummer], domiciliado en [Dirección/Adresse].
DATOS DEL VEHÍCULO / FAHRZEUGDATEN:
Marca/Marke: [Marca] | Modelo/Modell: [Modelo] | Bastidor/Fahrgestellnr: [VIN] | Matrícula/Kennzeichen: [Matrícula]
CLÁUSULAS / KLAUSELN:
1. El vendedor declara que el vehículo está libre de cargas y gravámenes. / Der Verkäufer erklärt, dass das Fahrzeug frei von Lasten und Pfandrechten ist.
2. El comprador declara conocer el estado actual del vehículo. / Der Käufer erklärt, den aktuellen Zustand des Fahrzeugs zu kennen.
3. El precio de venta es de [Importe] euros, pagados mediante [Método de pago]. / Der Kaufpreis beträgt [Betrag] Euro, gezahlt per [Zahlungsmethode].
Firmado en [Lugar/Ort], a [Fecha/Datum].
Firma Vendedor / Unterschrift Verkäufer: __________ | Firma Comprador / Unterschrift Käufer: __________
Zusätzlich benötigte Dokumente
Neben dem Kaufvertrag benötigen Sie für die Anmeldung in der Provinz Burgos zwingend folgende Unterlagen:
- Original der deutschen Fahrzeugpapiere (Teil I und II).
- Gültiger Personalausweis oder NIE (Número de Identidad de Extranjero).
- Nachweis über die Zahlung der "Impuesto de Matriculación" (Modell 576), falls das Fahrzeug nicht befreit ist.
- Nachweis über die Zahlung der KFZ-Steuer am Wohnort (Impuesto sobre Vehículos de Tracción Mecánica - IVTM beim Rathaus von Palacios de la Sierra).
Experten-Tipp: Achten Sie darauf, dass im Kaufvertrag unbedingt die Fahrgestellnummer (VIN) korrekt notiert ist. Bei Importen aus Deutschland prüfen die spanischen Beamten diese sehr genau mit den Originalpapieren ab. Sollten Unstimmigkeiten auftreten, wird der Prozess gestoppt. Lassen Sie sich zudem vom Verkäufer eine Kopie seines Ausweises geben, da diese oft bei der Zulassung in Spanien verlangt wird.