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📝 Trámites y Plantillas DGT

Gebrauchtwagenkauf in Deutschland: Ihr zweisprachiger Kaufvertrag für die Zulassung in Nava del Rey (Word/PDF)

Der Import eines Fahrzeugs aus Deutschland nach Spanien ist ein bürokratischer Prozess, der präzise Dokumentation erfordert. Um Ihr Fahrzeug in Nava del Rey (Valladolid) reibungslos umzumelden, benötigen Sie einen rechtssicheren Kaufvertrag, der sowohl den spanischen Behörden (DGT) als auch Ihnen als Käufer volle Transparenz bietet. Diese zweisprachige Vorlage verhindert Missverständnisse bei den technischen Daten und dem Zustand des Fahrzeugs.

Anleitung: Wo und wie Sie den Vertrag in Nava del Rey einreichen

Nachdem Sie den Vertrag unterzeichnet haben, müssen Sie den Import bei den zuständigen Behörden legalisieren. Da Nava del Rey zur Provinz Valladolid gehört, sind folgende Schritte zu beachten:

📄 Modelo Oficial / Official Template

Plantilla / Template

CONTRATO DE COMPRAVENTA DE VEHÍCULO / KAUFVERTRAG FÜR EIN FAHRZEUG

VENDEDOR (Verkäufer): [Nombre/Name], [DNI/Pass-Nr], [Dirección/Anschrift].

COMPRADOR (Käufer): [Nombre/Name], [DNI/Pass-Nr], [Dirección/Anschrift].

DATOS DEL VEHÍCULO / FAHRZEUGDATEN:

Marca/Marke: [Marke], Modelo/Modell: [Modell], Matrícula/Kennzeichen: [Kennzeichen], Bastidor/Fahrgestellnummer: [VIN].

PRECIO Y PAGO / KAUFPREIS UND ZAHLUNG:

El precio acordado es de [Betrag] EUR. / Der vereinbarte Kaufpreis beträgt [Betrag] EUR.

DECLARACIONES / ERKLÄRUNGEN:

El vendedor declara que el vehículo está libre de cargas y gravámenes. / Der Verkäufer erklärt, dass das Fahrzeug frei von Lasten und Pfandrechten ist.

El comprador declara conocer el estado actual del vehículo. / Der Käufer erklärt, den aktuellen Zustand des Fahrzeugs zu kennen.

Firmado en / Unterzeichnet in: [Ort], Fecha / Datum: [Datum].

Firma Vendedor / Unterschrift Verkäufer: __________ Firma Comprador / Unterschrift Käufer: __________

Zusätzlich erforderliche Dokumentation

Neben dem Kaufvertrag müssen Sie für die Zulassung in Spanien folgende Unterlagen bereithalten:

Experten-Tipp: Achten Sie darauf, dass der Kaufpreis im Vertrag realistisch ist. Die spanische Steuerbehörde (Hacienda) verwendet Tabellen zur Wertermittlung. Ein extrem niedriger Preis im Vertrag schützt Sie nicht vor einer Nachzahlung der Impuesto de Matriculación. Lassen Sie sich zudem immer eine Kopie des Personalausweises des Verkäufers aushändigen, um die Echtheit des Vertrages bei Rückfragen in Nava del Rey belegen zu können.