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📝 Trámites y Plantillas DGT

Import von Fahrzeugen aus Deutschland nach Íllora: Ihr zweisprachiger Kaufvertrag als Download

Der Import eines Fahrzeugs aus Deutschland nach Spanien ist ein bürokratischer Prozess, der absolute Rechtssicherheit erfordert. Um bei der Zulassung in Íllora keine Probleme mit der DGT (Dirección General de Tráfico) oder dem Finanzamt zu bekommen, ist ein präziser Kaufvertrag unerlässlich. Dieses Dokument dient als rechtliche Grundlage für den Eigentumsübergang und ist für die steuerliche Abwicklung (Impuesto de Matriculación) zwingend erforderlich.

Anweisungen zur Verwendung und Einreichung in Íllora

Um das Fahrzeug in Íllora ordnungsgemäß anzumelden, müssen Sie den Vertrag in zweifacher Ausfertigung (Originale) bereithalten. Da es sich um ein privatrechtliches Dokument handelt, muss es nicht notariell beglaubigt werden, sofern beide Parteien den Vertrag unterzeichnen. Nach der Unterzeichnung müssen Sie folgende Schritte in Íllora bzw. bei den zuständigen Behörden in Granada unternehmen:

📄 Modelo Oficial / Official Template

Plantilla / Template

CONTRATO DE COMPRAVENTA DE VEHÍCULO / KAUFVERTRAG FÜR EIN FAHRZEUG

VENDEDOR / VERKÄUFER: [Nombre/Name], DNI/Pass: [Número], con domicilio en [Dirección].
COMPRADOR / KÄUFER: [Nombre/Name], DNI/NIE: [Número], con domicilio en [Dirección].

DATOS DEL VEHÍCULO / FAHRZEUGDATEN:
Marca/Marke: [Marca] | Modelo/Modell: [Modelo] | Matrícula/Kennzeichen: [Matrícula] | Bastidor/Fahrgestellnummer: [Bastidor].

CLÁUSULAS / KLAUSELN:
1. El vendedor declara que el vehículo está libre de cargas y gravámenes. / Der Verkäufer erklärt, dass das Fahrzeug frei von Lasten und Pfandrechten ist.
2. El comprador declara conocer el estado actual del vehículo. / Der Käufer erklärt, den aktuellen Zustand des Fahrzeugs zu kennen.
3. Precio de venta / Verkaufspreis: [Importe] €.

Firma del Vendedor / Unterschrift Verkäufer: __________ | Firma del Comprador / Unterschrift Käufer: __________
Fecha / Datum: [Fecha] en [Lugar/Ort].

Erforderliche Zusatzdokumentation

Neben dem zweisprachigen Kaufvertrag müssen Sie für die Zulassung in Spanien folgende Unterlagen bereithalten:

Expertentipp: Achten Sie darauf, dass der Kaufpreis im Vertrag realistisch ist. Das Finanzamt in Spanien prüft bei Importen oft die sogenannten "Tabellenwerte" (BOE-Listen). Ein zu niedriger Kaufpreis kann zu einer Nachprüfung durch die Steuerbehörde führen. Lassen Sie sich zudem vom Verkäufer eine Kopie seines Ausweises geben, da dies bei der Anmeldung in der Provinz Granada häufig verlangt wird.