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📝 Trámites y Plantillas DGT

Auto-Import aus Deutschland: Vorlage für den zweisprachigen Kaufvertrag in La Garriga

Der Import eines Fahrzeugs aus Deutschland nach Spanien ist ein bürokratischer Prozess, der mit dem richtigen Vertrag beginnt. Um Probleme bei der Anmeldung in La Garriga (Barcelona) zu vermeiden, ist ein rechtssicherer Kaufvertrag unerlässlich. Diese zweisprachige Vorlage sorgt dafür, dass sowohl der Verkäufer in Deutschland als auch der Käufer in Spanien alle Klauseln verstehen und das Dokument von den spanischen Behörden (Jefatura de Tráfico) ohne Rückfragen akzeptiert wird.

Anleitung: Wo und wie Sie den Vertrag in La Garriga einreichen

Nachdem Sie das Fahrzeug nach La Garriga überführt haben, müssen Sie die "Matriculación" (Zulassung) beantragen. Der zweisprachige Kaufvertrag dient als Nachweis des Eigentumsübergangs. Hier sind die Schritte:

📄 Modelo Oficial / Official Template

Plantilla / Template

CONTRATO DE COMPRAVENTA DE VEHÍCULO / KAUFVERTRAG FÜR EIN FAHRZEUG

VENDEDOR / VERKÄUFER: [Nombre/Name], DNI/Pass: [Número/Nummer], Dirección/Anschrift: [Dirección/Adresse].
COMPRADOR / KÄUFER: [Nombre/Name], DNI/NIE: [Número/Nummer], Dirección/Anschrift: [Dirección/Adresse].

VEHÍCULO / FAHRZEUG:
Marca/Marke: [Marca], Modelo/Modell: [Modelo], Matrícula/Kennzeichen: [Matrícula], Bastidor/Fahrgestellnr: [VIN].

CLÁUSULAS / KLAUSELN:
1. El vendedor declara que el vehículo está libre de cargas o gravámenes. / Der Verkäufer erklärt, dass das Fahrzeug frei von Lasten oder Pfandrechten ist.
2. El comprador declara conocer el estado actual del vehículo. / Der Käufer erklärt, den aktuellen Zustand des Fahrzeugs zu kennen.
3. Precio de venta: [Precio] €. / Kaufpreis: [Preis] €.

Firmado en / Unterzeichnet in [Lugar/Ort], a [Fecha/Datum].

Firma Vendedor / Unterschrift Verkäufer: __________ Firma Comprador / Unterschrift Käufer: __________

Zusätzliche erforderliche Unterlagen

Neben dem Kaufvertrag benötigen Sie für die Zulassung in Spanien folgende Dokumente:

Experten-Tipp: Achten Sie darauf, dass der Kaufpreis im Vertrag realistisch ist. Das spanische Finanzamt (Agencia Tributaria) führt Stichproben durch und vergleicht den Preis mit den offiziellen Tabellenwerten (Valor de mercado). Bei zu niedrigen Preisen kann eine Nachzahlung der Steuer gefordert werden. Lassen Sie sich zudem immer eine Kopie des Personalausweises des Verkäufers geben, um die Identität bei der Anmeldung zweifelsfrei belegen zu können.