Auto-Import aus Deutschland nach Espinardo: Ihr zweisprachiger Kaufvertrag zum Download
Der Import eines Fahrzeugs von Deutschland nach Spanien ist ein bürokratischer Prozess, der bereits beim Kauf beginnt. Um rechtliche Unsicherheiten bei der Zulassung in Spanien zu vermeiden, ist ein korrekt aufgesetzter Kaufvertrag unerlässlich. Dieses zweisprachige Dokument (Spanisch/Deutsch) stellt sicher, dass sowohl der Verkäufer als auch die Behörden in Espinardo (Murcia) alle notwendigen Informationen auf einen Blick erfassen können.
Anleitung: Wo und wie Sie die Unterlagen in Espinardo einreichen
Sobald Sie das Fahrzeug nach Spanien überführt haben, müssen Sie den Kaufvertrag für die "Matriculación" (Zulassung) und die Umschreibung beim Finanzamt vorlegen. In Espinardo und der Umgebung von Murcia gehen Sie wie folgt vor:
- Finanzamt (Agencia Tributaria): Für die Zahlung der "Impuesto de Matriculación" (Modell 576) und die Befreiung von der Kfz-Steuer.
- DGT (Jefatura Provincial de Tráfico de Murcia): Hier erfolgt die eigentliche Zulassung. Achten Sie darauf, dass der Kaufvertrag von beiden Parteien unterschrieben ist.
- Ayuntamiento (Rathaus): Nach der Zulassung müssen Sie das Fahrzeug für die "Impuesto sobre Vehículos de Tracción Mecánica" (IVTM) in Ihrer Gemeinde anmelden.
CONTRATO DE COMPRAVENTA DE VEHÍCULO USADO / KAUFVERTRAG FÜR GEBRAUCHTFAHRZEUG
Vendedor / Verkäufer: [Nombre/Name], con DNI/Pass: [Número/Nummer], residente en / wohnhaft in: [Dirección/Adresse].
Comprador / Käufer: [Nombre/Name], con DNI/Pass: [Número/Nummer], residente en / wohnhaft in: [Dirección/Adresse].
Vehículo / Fahrzeug:
Marca / Marke: [Marca/Marke] | Modelo / Modell: [Modelo/Modell]
Bastidor / Fahrgestellnummer (VIN): [Número/Nummer]
Matrícula / Kennzeichen: [Matrícula/Kennzeichen]
Precio / Preis:
El precio acordado es de [Precio] Euros. / Der vereinbarte Kaufpreis beträgt [Precio] Euro.
Cláusulas / Klauseln:
1. El vehículo se vende en el estado en que se encuentra. / Das Fahrzeug wird im aktuellen Zustand verkauft.
2. El vendedor declara que el vehículo está libre de cargas y gravámenes. / Der Verkäufer erklärt, dass das Fahrzeug frei von Lasten und Rechten Dritter ist.
3. El comprador se hace cargo de todos los gastos de cambio de titularidad e impuestos a partir de la firma. / Der Käufer übernimmt alle Kosten für die Eigentumsübertragung und Steuern ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung.
Firmado en / Unterzeichnet in [Lugar/Ort], a [Fecha/Datum].
Firma Vendedor / Unterschrift Verkäufer: __________ | Firma Comprador / Unterschrift Käufer: __________
Zusätzlich erforderliche Dokumente
Neben dem zweisprachigen Kaufvertrag benötigen Sie für die Behördengänge in Murcia zwingend folgende Unterlagen:
- Fahrzeugpapiere: Teil I und Teil II der deutschen Zulassungsbescheinigung (Zulassungsbescheinigung Teil I & II).
- COC-Papier (Certificate of Conformity): Sehr wichtig, um eine technische Einzelabnahme bei der ITV (Technische Überwachungsstation) zu vermeiden.
- Identitätsnachweis: Ihr gültiger Personalausweis oder Reisepass (Original und Kopie).
- Nachweis über den Wohnsitz: "Certificado de Empadronamiento" aus Espinardo oder der Gemeinde Murcia.
Experten-Tipp: Achten Sie darauf, dass der Kaufpreis im Vertrag realistisch ist. Das spanische Finanzamt (Hacienda) prüft bei Importen oft den Zeitwert des Fahrzeugs anhand von Tabellen. Ein zu niedriger Kaufpreis im Vertrag schützt Sie nicht vor einer höheren Steuerberechnung. Lassen Sie sich zudem unbedingt den Kaufpreis quittieren, falls die Zahlung per Überweisung erfolgt ist.