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📝 Trámites y Plantillas DGT

Kaufvertrag für Importfahrzeuge (Deutschland-Spanien): Kostenlose Vorlage für Escobonal (El)

Der Import eines Fahrzeugs aus Deutschland nach Spanien kann bürokratisch komplex sein. Um sicherzustellen, dass Ihr Kauf rechtlich einwandfrei ist und die Zulassungsbehörden in der Provinz Santa Cruz de Tenerife keine Einwände erheben, benötigen Sie einen rechtssicheren Kaufvertrag. Diese zweisprachige Vorlage schützt sowohl Käufer als auch Verkäufer und erleichtert die spätere Ummeldung bei der DGT (Dirección General de Tráfico).

Anweisungen zur Verwendung und Einreichung in Escobonal (El)

Sobald Sie den Vertrag unterzeichnet haben, müssen Sie den Importprozess in die Wege leiten. Obwohl El Escobonal eine Ortschaft der Gemeinde Fasnia ist, erfolgen die offiziellen Behördengänge zentral:

📄 Modelo Oficial / Official Template

Plantilla / Template

CONTRATO DE COMPRAVENTA DE VEHÍCULO / KAUFVERTRAG FÜR EIN FAHRZEUG

VENDEDOR / VERKÄUFER: [Nombre/Name], DNI/Pass: [Número], Dirección/Anschrift: [Dirección].

COMPRADOR / KÄUFER: [Nombre/Name], DNI/NIE: [Número], Dirección/Anschrift: [Dirección].

VEHÍCULO / FAHRZEUG: Marca/Marke: [Marca], Modelo/Modell: [Modelo], Matrícula/Kennzeichen: [Matrícula], Bastidor/Fahrgestellnummer: [VIN].

PRECIO Y CONDICIONES / PREIS UND BEDINGUNGEN:

El VENDEDOR vende al COMPRADOR el vehículo arriba indicado por la cantidad de [Precio] Euros. / Der VERKÄUFER verkauft dem KÄUFER das oben genannte Fahrzeug zum Preis von [Preis] Euro.

El vehículo se entrega libre de cargas y gravámenes. / Das Fahrzeug wird frei von Lasten und Pfandrechten übergeben.

Firmado en / Unterzeichnet in: [Lugar/Ort], a [Fecha/Datum].

Firma Vendedor / Unterschrift Verkäufer: __________ | Firma Comprador / Unterschrift Käufer: __________

Zusätzlich erforderliche Dokumente

Neben dem Kaufvertrag benötigen Sie für die Zulassung in Spanien zwingend folgende Unterlagen:

Experten-Tipp: Achten Sie darauf, dass im Kaufvertrag der Kilometerstand explizit vermerkt ist. Prüfen Sie zudem vor der Unterzeichnung über die DGT-Webseite, ob das Fahrzeug in Spanien keine ausstehenden Pfändungen ("cargas") hat, falls es bereits einmal in Spanien zugelassen war. Für Importe aus Deutschland ist zudem eine Übersetzung des Kaufvertrags durch einen vereidigten Übersetzer selten nötig, wenn das zweisprachige Format genutzt wird, aber halten Sie zur Sicherheit immer eine Kopie bereit.