Autokauf in Cortes: Bilingualer Kaufvertrag für den Import aus Deutschland (Download)
Der Import eines Fahrzeugs von Deutschland nach Spanien ist ein bürokratischer Prozess, der präzise Dokumentation erfordert. Um rechtliche Probleme bei der Zulassung in der Gemeinde Cortes zu vermeiden, ist ein zweisprachiger Kaufvertrag unerlässlich. Dieses Dokument stellt sicher, dass sowohl die spanische Zulassungsstelle (DGT) als auch beide Vertragsparteien den Inhalt des Geschäfts in ihrer jeweiligen Muttersprache verstehen und rechtlich absichern können.
Anleitung: Wo und wie Sie den Vertrag in Cortes verwenden
Sobald der Kaufvertrag unterzeichnet ist, dient er als Grundlage für die Ummeldung Ihres Fahrzeugs in Spanien. In Cortes und der Region Navarra müssen Sie folgende Schritte unternehmen:
- Übersetzung: Da der Vertrag zweisprachig ist, benötigen Sie in der Regel keinen beglaubigten Übersetzer, was Ihnen Zeit und Kosten spart.
- Steuern: Legen Sie den Vertrag beim Finanzamt (Hacienda) vor, um die Grunderwerbsteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales - ITP) zu entrichten.
- Jefatura Provincial de Tráfico: Reichen Sie den Vertrag zusammen mit den Fahrzeugpapieren bei der DGT ein, um die spanische Zulassung (Matriculación) zu beantragen.
CONTRATO DE COMPRAVENTA DE VEHÍCULO / KAUFVERTRAG FÜR EIN FAHRZEUG
VENDEDOR / VERKÄUFER: [Nombre/Name], con DNI/Pass: [Número/Nummer], residente en [Dirección/Anschrift].
COMPRADOR / KÄUFER: [Nombre/Name], con DNI/Pass: [Número/Nummer], residente en [Dirección/Anschrift].
DATOS DEL VEHÍCULO / FAHRZEUGDATEN:
Marca/Marke: [Marca], Modelo/Modell: [Modelo], Matrícula/Kennzeichen: [Matrícula], Bastidor/Fahrgestellnummer: [VIN].
CLÁUSULAS / KLAUSELN:
1. El vendedor transfiere la propiedad del vehículo al comprador por el precio de [Precio] euros. / Der Verkäufer überträgt das Eigentum am Fahrzeug an den Käufer zu einem Preis von [Preis] Euro.
2. El vehículo se vende en el estado en que se encuentra, conocido por el comprador. / Das Fahrzeug wird im gesehenen Zustand verkauft, welcher dem Käufer bekannt ist.
3. El vendedor declara que el vehículo está libre de cargas y gravámenes. / Der Verkäufer erklärt, dass das Fahrzeug frei von Lasten und Pfandrechten ist.
En [Lugar/Ort], a [Fecha/Datum].
Firma Vendedor / Unterschrift Verkäufer: __________ Firma Comprador / Unterschrift Käufer: __________
Zusätzlich erforderliche Dokumente
Neben dem Kaufvertrag müssen Sie für die Behörden in Cortes folgende Unterlagen bereithalten:
- Fahrzeugbrief (Teil I und II): Die Originaldokumente aus Deutschland.
- COC-Papiere (Certificate of Conformity): Wichtig, um die technische Konformität in Spanien nachzuweisen.
- Fahrzeugidentitätsnachweis: Eine technische Inspektion (ITV) für Importfahrzeuge ist meist zwingend erforderlich, um ein spanisches Datenblatt (Ficha Técnica) zu erhalten.
- Zahlungsnachweis der ITP: Das Modell 620 oder 621 als Nachweis über die entrichtete Steuer.
Expertentipp: Achten Sie darauf, dass der Kaufpreis im Vertrag mit dem tatsächlichen Marktwert übereinstimmt, um bei der Steuerbehörde (Hacienda) keine Nachforderungen wegen Unterbewertung zu riskieren. Prüfen Sie zudem vor der Abreise aus Deutschland, ob das Fahrzeug über ein gültiges "Exportkennzeichen" (Überführungskennzeichen) verfügt, um bei der Fahrt nach Cortes rechtlich abgesichert zu sein.