Auto aus Deutschland in Consolación zulassen: Der ultimative Leitfaden und bilinguale Kaufvertrag zum Download (Word/PDF)
Wer ein Fahrzeug aus Deutschland nach Spanien importiert, steht vor einer Reihe bürokratischer Hürden. Um den Import rechtssicher und reibungslos zu gestalten – insbesondere bei Behördengängen in Consolación –, ist ein korrektes Fundament unerlässlich. Dieses beginnt bereits beim Kaufvertrag. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie den Behördenprozess meistern und erhalten einen professionellen, bilingualen Kaufvertrag als kostenlose Vorlage.
Bei diesem Dokument handelt es sich um einen zweisprachigen (Spanisch/Deutschen) privaten Kaufvertrag für den Importfahrzeugkauf. Da ein Auto aus Deutschland in Spanien zugelassen werden soll, verlangen die hiesigen Behörden (wie die DGT) sowie das Finanzamt Verträge, die für den Sachbearbeiter verständlich sind. Ein rein deutscher Vertrag wird oft abgelehnt. Der folgende Vertrag schließt diese Lücke, schützt Käufer sowie Verkäufer rechtlich ab und listet alle fahrzeugspezifischen Daten (wie die Fahrgestellnummer/VIN) normgerecht auf.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Wo und wie Sie den Import in Consolación abwickeln
Sobald das Fahrzeug in Consolación angekommen ist, müssen Sie innerhalb bestimmter Fristen (in der Regel 30 Tage nach Einfuhr oder bei dauerhaftem Wohnsitzwechsel) die Ummeldung einleiten. Gehen Sie dabei wie folgt vor:
- 1. ITV (TÜV-Abnahme): Zuerst benötigt das deutsche Auto eine spanische Hauptuntersuchung. Fahren Sie mit den deutschen Papieren (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) zur nächstgelegenen ITV-Prüfstelle.
- 2. Ayuntamiento (Gemeindeamt in Consolación): Beantragen Sie hier das "Certificado de Empadronamiento", um Ihren Wohnsitz nachzuweisen.
- 3. Agencia Tributaria (Finanzamt): Entrichten Sie die Zulassungssteuer (Impuesto de Matriculación, Modell 576) sofern keine Befreiung vorliegt, sowie die Kfz-Steuer (Impuesto de Circulación) bei der lokalen Gemeinde in Consolación.
- 4. Jefatura Provincial de Tráfico (DGT): Mit allen gestempelten Formularen, der ITV-Bescheinigung, dem Zahlungsnachweis der Steuern und dem Kaufvertrag erhalten Sie schließlich die spanischen Kennzeichen und die endgültige Zulassungsbescheinigung (Permiso de Circulación).
CONTRATO DE COMPRAVENTA BILINGÜE DE VEHÍCULO / BILINGUALER KAUFVERTRAG FÜR KRAFTFAHRZEUGE
En Consolación, a [Día] de [Mes] de [Año]
Geschehen in Consolación am [Tag]. [Monat] [Jahr]
VON DER EINEN SEITE / DE SEGUNDA PARTE (EL VENDEDOR / DER VERKÄUFER):
Name / Vorname: [Nombre y Apellidos]
Ausweis/Pass-Nr. / DNI/Pasaporte: [Nummer]
Anschrift / Dirección: [Straße, PLZ, Ort, Land]
UND VON DER ANDEREN SEITE / DE SEGUNDA PARTE (EL COMPRADOR / DER KÄUFER):
Name / Vorname: [Nombre y Apellidos]
Ausweis/NIE/Pass-Nr. / DNI/NIE/Pasaporte: [Nummer]
Anschrift in Spanien / Dirección en España: [Straße, PLZ, Consolación]
ERKLÄREN / EXPONEN:
Dass der Verkäufer der alleinige Eigentümer des folgenden Fahrzeugs ist:
Que el Vendedor es el único propietario del siguiente vehículo:
- Marke / Marca: [Marke]
- Modell / Modelo: [Modell]
- Fahrgestellnummer / Bastidor (VIN): [17-stellige Nummer]
- Amtliches Kennzeichen (Deutschland) / Matrícula alemana: [Kennzeichen]
- Erstzulassung / Fecha de matriculación: [Datum]
VEREINBARUNGEN / CLÁUSULAS:
Erste / Primera: Der Verkäufer verkauft hiermit das genannte Fahrzeug an den Käufer für den vereinbarten Gesamtpreis von [Betrag in Ziffern] Euro ([Betrag in Buchstaben] Euros).
El vendedor vende por medio de este documento el vehículo al comprador por el precio total acordado de [Betrag] Euros.
Zweite / Segunda: Der Käufer erklärt, das Fahrzeug in dem besichtigten und gefahrenen Zustand zu übernehmen. Das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft (soweit rechtlich zulässig / privater Verkauf).
El comprador declara recibir el vehículo en el estado actual conocido y probado. El vehículo se vende sin garantía (compraventa entre particulares).
Unterschrift des Verkäufers / Firma del Vendedor: Unterschrift des Käufers / Firma del Comprador:
[ Unterschrift ] [ Unterschrift ]
Zusätzlich erforderliche Dokumente für den Import
Neben dem oben aufgeführten bilingualen Kaufvertrag müssen Sie bei den Behörden in Spanien bzw. Consolación folgende Dokumente im Original einreichen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein aus Deutschland).
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass beider Vertragsparteien (sowie die NIE-Nummer des Käufers in Spanien).
- CoC (Certificate of Conformity / EWG-Übereinstimmungsbescheinigung), um die technischen Daten für die spanische ITV unkompliziert nachzuweisen.
- Nachweis über den Wohnsitz in Consolación (Certificado de Empadronamiento).
Experten-Tipp: Achten Sie darauf, dass der Kaufvertrag den exakten Betrag ausweist, den Sie tatsächlich gezahlt haben. Das spanische Finanzamt (Hacienda) gleicht den Kaufpreis mit eigenen Tabellenwerten (Valor Venal) ab, um die Grunderwerbs- bzw. Zulassungssteuer zu berechnen. Bei Unstimmigkeiten drohen Nachzahlungen. Lassen Sie zudem alle deutschen Dokumente griffbereit, da die Sachbearbeiter in Andalusien sehr genau auf die Vollständigkeit der Fahrgestellnummer und der HU-Berichte achten.