Autoimport aus Deutschland nach Cetina: Ihr bilingualer Kaufvertrag zum Download
Der Import eines Fahrzeugs aus Deutschland nach Spanien ist ein bürokratischer Prozess, der mit dem richtigen Fundament beginnt. Um rechtliche Unsicherheiten bei der Zulassung in Cetina zu vermeiden, ist ein zweisprachiger Kaufvertrag unerlässlich. Dieses Dokument dient als rechtssichere Grundlage für die Ummeldung bei der DGT (Dirección General de Tráfico) und schützt sowohl Käufer als auch Verkäufer durch die klare Definition der Fahrzeugdaten und des Transaktionszustands in beiden Sprachen.
Anleitung: Wo und wie Sie den Vertrag in Cetina verwenden
Nachdem Sie den Vertrag unterzeichnet haben, ist er das Kernstück Ihrer Unterlagen für die „Matriculación“. In Cetina, einer Gemeinde in der Provinz Saragossa, führen Sie die notwendigen Schritte wie folgt durch:
- Drucken Sie den Vertrag in zweifacher Ausführung aus und lassen Sie ihn von beiden Parteien auf jeder Seite unterschreiben.
- Für die Zulassung in Spanien müssen Sie sich an die nächstgelegene Jefatura Provincial de Tráfico in Saragossa wenden.
- Stellen Sie sicher, dass der Kaufvertrag zusammen mit dem originalen deutschen Fahrzeugbrief (Teil I und II) vorliegt.
- Die beglaubigte Übersetzung des Kaufvertrags ist meist nicht zwingend erforderlich, wenn das Dokument zweisprachig (Spanisch/Deutsch) vorliegt, was die Bearbeitungszeit bei den Behörden in Aragonien erheblich verkürzt.
CONTRATO DE COMPRAVENTA DE VEHÍCULO / KAUFVERTRAG FÜR EIN FAHRZEUG
VENDEDOR / VERKÄUFER: [Nombre/Name], con DNI/Pass: [Número/Nummer], residente en [Dirección/Anschrift].
COMPRADOR / KÄUFER: [Nombre/Name], con DNI/NIE: [Número/Nummer], residente en [Dirección/Anschrift].
OBJETO / GEGENSTAND: El vendedor transfiere al comprador el vehículo / Der Verkäufer überträgt dem Käufer das Fahrzeug: Marca / Marke: [Marca], Modelo / Modell: [Modelo], Bastidor / Fahrgestellnummer: [VIN], Matrícula / Kennzeichen: [Matrícula].
PRECIO / KAUFPREIS: El precio acordado es de [Cantidad] Euros / Der vereinbarte Kaufpreis beträgt [Betrag] Euro.
DECLARACIONES / ERKLÄRUNGEN: El vendedor declara que el vehículo está libre de cargas / Der Verkäufer erklärt, dass das Fahrzeug frei von Lasten ist. El comprador declara conocer el estado actual del vehículo / Der Käufer erklärt, den aktuellen Zustand des Fahrzeugs zu kennen.
Firmado en / Unterzeichnet in [Lugar/Ort], a [Fecha/Datum].
Firma Vendedor / Unterschrift Verkäufer: __________ | Firma Comprador / Unterschrift Käufer: __________
Zusätzlich erforderliche Dokumente für die Anmeldung
Neben dem bilingualen Kaufvertrag benötigen Sie für die erfolgreiche Anmeldung Ihres Fahrzeugs in der Region um Cetina folgende Unterlagen:
- Originale Fahrzeugpapiere aus Deutschland (Zulassungsbescheinigung Teil I und II).
- Nachweis über die Zahlung der Grunderwerbsteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales - Modelo 620).
- Nachweis über die Zahlung der Kfz-Steuer (Impuesto de Vehículos de Tracción Mecánica) bei der Gemeindeverwaltung von Cetina.
- Technisches Datenblatt (Ficha Técnica), das nach einer Inspektion bei einer ITV-Station (Inspección Técnica de Vehículos) erstellt wurde.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Käufers.
Experten-Tipp: Achten Sie darauf, dass im Kaufvertrag der Kilometerstand ausdrücklich vermerkt ist. Die spanischen Behörden legen großen Wert auf die Übereinstimmung der Daten mit dem letzten deutschen TÜV-Bericht. Sollten Sie das Fahrzeug in einer anderen Provinz als Saragossa zulassen wollen, erkundigen Sie sich vorab nach lokalen Besonderheiten der Kfz-Steuer, da diese je nach Gemeinde variieren kann. Bewahren Sie immer eine Kopie des Vertrages in Ihrem Handschuhfach auf, bis die neue spanische Zulassung vollständig abgeschlossen ist.