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📝 Trámites y Plantillas DGT

Auto-Import aus Deutschland nach Castrillo de la Vega: Ihr zweisprachiger Kaufvertrag zum Download

Der Import eines Fahrzeugs aus Deutschland nach Spanien ist ein bürokratischer Prozess, der bereits beim Kauf beginnt. Um rechtliche Probleme bei der Zulassung in Castrillo de la Vega zu vermeiden, ist ein korrektes Dokument unerlässlich. Diese Vorlage eines zweisprachigen Kaufvertrags (Spanisch/Deutsch) schützt sowohl Käufer als auch Verkäufer und dient als essenzieller Nachweis für die spanischen Behörden (DGT und Hacienda).

Anweisungen: Wo und wie Sie den Vertrag in Castrillo de la Vega verwenden

Nachdem Sie den Kaufvertrag unterzeichnet haben, müssen Sie den Import bei den zuständigen Behörden anmelden. In der Provinz Burgos, zu der Castrillo de la Vega gehört, sind folgende Schritte zu beachten:

📄 Modelo Oficial / Official Template

Plantilla / Template

CONTRATO DE COMPRAVENTA DE VEHÍCULO / KAUFVERTRAG FÜR EIN FAHRZEUG

VENDEDOR / VERKÄUFER: [Nombre/Name], DNI/Pass: [Número], Dirección/Anschrift: [Dirección].
COMPRADOR / KÄUFER: [Nombre/Name], DNI/NIE: [Número], Dirección/Anschrift: [Dirección].

VEHÍCULO / FAHRZEUG:
Marca/Marke: [Marca], Modelo/Modell: [Modelo], Bastidor/Fahrgestellnummer: [VIN], Matrícula/Kennzeichen: [Matrícula].

CLÁUSULAS / KLAUSELN:
1. El vendedor declara transmitir el vehículo libre de cargas y gravámenes. / Der Verkäufer erklärt, dass das Fahrzeug frei von Lasten und Pfandrechten ist.
2. El precio de venta es de [Importe] euros, pagados mediante [Método de pago]. / Der Kaufpreis beträgt [Betrag] Euro, gezahlt per [Zahlungsmethode].
3. El comprador acepta el vehículo en el estado en que se encuentra. / Der Käufer akzeptiert das Fahrzeug im gegenwärtigen Zustand.

Firmado en / Unterzeichnet in: [Lugar/Ort], a [Fecha/Datum].

Firma Vendedor / Unterschrift Verkäufer: __________ Firma Comprador / Unterschrift Käufer: __________

Zusätzliche Unterlagen für den Import

Neben dem zweisprachigen Kaufvertrag müssen Sie für die Behörden in der Region Burgos zwingend folgende Dokumente bereithalten:

Experten-Tipp: Achten Sie darauf, dass der Kaufpreis im Vertrag realistisch ist. Die spanische Steuerbehörde (Agencia Tributaria) führt Tabellen über den Zeitwert von Fahrzeugen. Wenn Ihr angegebener Preis zu weit unter dem offiziellen Wert liegt, kann das Finanzamt eine Nachzahlung der Zulassungssteuer fordern. Lassen Sie sich den Vertrag in zweifacher Ausfertigung unterschreiben, damit beide Parteien ein rechtssicheres Original in ihrer jeweiligen Sprache besitzen.