Auto-Import aus Deutschland nach Castril: Ihr zweisprachiger Kaufvertrag als Download
Wenn Sie ein Fahrzeug aus Deutschland nach Spanien importieren und in Ihrer neuen Heimat Castril anmelden möchten, ist die bürokratische Hürde des Kaufvertrags oft die erste Herausforderung. Ein zweisprachiger Kaufvertrag (Spanisch/Deutsch) ist essenziell, um sowohl beim deutschen Verkäufer als auch bei der spanischen Zulassungsstelle (DGT) rechtssicher zu agieren und Missverständnisse bei der steuerlichen Bewertung zu vermeiden.
Anleitung: Wo und wie Sie den Vertrag in Castril verwenden
Nachdem Sie das Fahrzeug erworben und nach Spanien überführt haben, müssen Sie den Prozess bei der Jefatura Provincial de Tráfico in Granada einleiten, da dies die zuständige Behörde für die Region um Castril ist. Der zweisprachige Vertrag dient als Eigentumsnachweis für die "Matriculación" (Zulassung). Achten Sie darauf, dass der Vertrag im Original vorliegt und von beiden Parteien handschriftlich unterschrieben wurde. Es empfiehlt sich, Kopien für Ihre Unterlagen in Castril aufzubewahren.
CONTRATO DE COMPRAVENTA DE VEHÍCULO USADO / KAUFVERTRAG FÜR GEBRAUCHTWAGEN
Vendedor / Verkäufer: [Nombre/Name], DNI/Pass: [Número/Nummer], Dirección/Anschrift: [Dirección/Adresse].
Comprador / Käufer: [Nombre/Name], DNI/NIE: [Número/Nummer], Dirección/Anschrift: [Dirección/Adresse].
Vehículo / Fahrzeug:
- Marca / Marke: [Marca]
- Modelo / Modell: [Modelo]
- Matrícula / Kennzeichen: [Matrícula]
- Bastidor / Fahrgestellnummer: [VIN]
Precio / Kaufpreis: [Importe en euros] €
Cláusulas / Klauseln:
- El vendedor declara que el vehículo está libre de cargas y gravámenes. / Der Verkäufer erklärt, dass das Fahrzeug frei von Lasten und Pfandrechten ist.
- El comprador declara conocer el estado actual del vehículo. / Der Käufer erklärt, den aktuellen Zustand des Fahrzeugs zu kennen.
- El comprador se hace cargo de todos los gastos e impuestos derivados de la matriculación en España. / Der Käufer trägt alle Kosten und Steuern, die aus der Zulassung in Spanien entstehen.
Firmado en / Unterzeichnet in [Lugar/Ort], a [Fecha/Datum].
Firma Vendedor / Unterschrift Verkäufer: __________ | Firma Comprador / Unterschrift Käufer: __________
Erforderliche Unterlagen für die Zulassung
Zusätzlich zum zweisprachigen Kaufvertrag müssen Sie für die Ummeldung Ihres Fahrzeugs in der Region Granada folgende Dokumente vorlegen:
- Original der deutschen Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II).
- COC-Papier (Certificate of Conformity) des Herstellers.
- Nachweis über die Zahlung der spanischen Kfz-Steuer (Impuesto de Circulación) beim Rathaus von Castril.
- Zahlungsnachweis der Impuesto de Matriculación (Modell 576 beim Finanzamt/Agencia Tributaria).
- Gültiger TÜV (ITV) nach erfolgreicher technischer Abnahme in Spanien.
Experten-Tipp: Achten Sie darauf, dass der Kaufpreis im Vertrag realistisch ist. Das spanische Finanzamt nutzt bei Importfahrzeugen oft Tabellenwerte (Valor Venal), um die Grunderwerbsteuer zu berechnen. Sollte der Kaufpreis deutlich unter dem Marktwert liegen, kann das Finanzamt den Wert neu festsetzen. Bewahren Sie zudem immer eine Kopie der Überweisungsbelege auf, um den Geldfluss bei eventuellen Rückfragen der Behörden belegen zu können.