Fahrzeugkauf aus Deutschland: Zweisprachiger Kaufvertrag für Importfahrzeuge in Casar de Cáceres als Download (Word/PDF)
Wenn Sie ein Auto aus Deutschland nach Spanien importieren und es in Casar de Cáceres anmelden möchten, benötigen Sie zwingend einen rechtssicheren Kaufvertrag. Ein bilingüer Kaufvertrag (zweisprachig Spanisch-Deutsch) ist das ideale Dokument, um den Fahrzeugwechsel sowohl für deutsche Behörden als auch für die spanische DGT (Dirección General de Tráfico) und das Finanzamt transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Dieses Dokument schützt sowohl Käufer als auch Verkäufer durch klar definierte Klauseln zu Zustand, Papieren und Übergabe des Fahrzeugs.
Anleitung: Wo und wie Sie den Import und die Anmeldung in Casar de Cáceres abwickeln
Nachdem Sie den Kaufvertrag unterzeichnet und das Fahrzeug nach Casar de Cáceres überführt haben, müssen Sie mehrere behördliche Schritte einleiten. Da Casar de Cáceres eine Gemeinde in der Provinz Cáceres (Extremadura) ist, erfolgen die wichtigsten Verwaltungsschritte über die zuständigen Provinzialbehörden:
- Jefatura Provincial de Tráfico in Cáceres: Hier beantragen Sie die deutsche Zulassung um und erhalten die spanischen Papiere sowie Kennzeichen. Es empfiehlt sich, vorab online einen Termin zu vereinbaren.
- Ayuntamiento de Casar de Cáceres: Sobald das Fahrzeug zugelassen ist, müssen Sie die Kraftfahrzeugsteuer (Impuesto sobre Vehículos de Tracción Mecánica - IVTM) bei der Gemeindeverwaltung von Casar de Cáceres entrichten.
- Hacienda (Agencia Tributaria): Vor der Registrierung bei der DGT müssen Sie die Zulassungssteuer (Impuesto de Matriculación, Mod. 576) entrichten oder die Befreiung nachweisen, sowie die Eigentumsübertragung (Mod. 620/621) für Gebrauchtwagen von Privatpersonen abwickeln.
- ITV (Estación de Inspección Técnica de Vehículos): Das importierte Fahrzeug benötigt in der Regel eine technische Abnahme (ITV) zur Ausstellung der spanischen technischen Datenkarte (Ficha Técnica), es sei denn, es verfügt über eine gültige EU-Typgenehmigung mit CoC-Papier.
CONTRATO DE COMPRAVENTA DE VEHÍCULO DE IMPORTACIÓN (ALEMANIA - ESPAÑA)
KAUPFVERTRAG FÜR EIN IMPORTFAHRZEUG (DEUTSCHLAND - SPANIEN)
Rechtsgültiger zweisprachiger Mustervertrag / Modelo bilingüe con validez legal.
En Casar de Cáceres, a [Día] de [Mes] de [Año]
In Casar de Cáceres, am [Tag].[Monat].[Jahr]
VON DER SEITE DES VERKÄUFERS / EL VENDEDOR:
Name/Firma / Nombre/Razón Social: [Name des Verkäufers]
Ausweis/Pass/Steuernr. / DNI/Pasaporte/NIF: [Nummer]
Anschrift / Dirección: [Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Land]
VON DER SEITE DES KÄUFERS / EL COMPRADOR:
Name/Firma / Nombre/Razón Social: [Name des Käufers]
Ausweis/Pass/Steuernr. / DNI/Pasaporte/NIF/NIE: [Nummer]
Anschrift in Spanien / Dirección en España: [Straße, Hausnummer, 10190 Casar de Cáceres, Cáceres]
FAHRZEUGDATEN / DATOS DEL VEHÍCULO:
Marke / Marca: [z.B. Volkswagen]
Modell / Modelo: [z.B. Golf]
Fahrgestellnummer / Bastidor (VIN): [17-stellige Nummer]
Erstzulassung / Primera matriculación: [Datum]
Deutsches Kennzeichen / Matrícula alemana anterior: [Kennzeichen]
Kilometerstand / Kilometraje: [km-Stand] km
KLAUSELN / CLÁUSULAS:
1. KAUFGEGENSTAND UND PREIS / OBJETO Y PRECIO:
Der Verkäufer verkauft hiermit das oben genannte Fahrzeug an den Käufer zu einem vereinbarten Gesamtpreis von [Betrag in Ziffern] Euro ([Betrag in Buchstaben] Euro). Der Käufer zahlt diesen Betrag bei Vertragsunterzeichnung in der vereinbarten Form.
El vendedor vende por medio del presente documento el vehículo indicado al comprador por el precio total acordado de [Cantidad en números] euros. El comprador efectúa el pago en este acto según lo acordado.
2. ZUSTAND DES FAHRZEUGS / ESTADO DEL VEHÍCULO:
Das Fahrzeug wird im gegenwärtigen Zustand verkauft, welcher dem Käufer bekannt ist und von ihm besichtigt wurde. Der Verkäufer versichert, dass das Fahrzeug keinen nicht angegebenen Unfallschaden hat und frei von jeglichen Rechten Dritter (Pfandrechte, Finanzierungen) ist.
El vehículo se vende en el estado actual, conocido y examinado por el comprador. El vendedor declara que el vehículo no ha sufrido daños ocultos por accidente y se encuentra libre de cargas o gravámenes.
3. PAPIERE UND ÜBERGABE / DOCUMENTACIÓN Y ENTREGA:
Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer alle für die Zulassung in Spanien notwendigen Dokumente (Deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II / Fahrzeugbrief und -schein, CoC-Papier) zu übergeben.
El vendedor se compromete a entregar al comprador toda la documentación necesaria para la matriculación del vehículo en España (Permiso de circulación y Certificado de matrícula alemán Teil I y Teil II, Certificado de Conformidad CoC).
Unterschrift des Verkäufers / Firma del Vendedor:
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Unterschrift des Käufers / Firma del Comprador:
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Zusätzlich erforderliche Dokumente für den Import und die Anmeldung
Neben diesem zweisprachigen Kaufvertrag müssen Sie bei den Behörden in Cáceres folgende Unterlagen im Original und meist mit Kopie einreichen:
- Deutscher Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I).
- COC-Papier (Certificado de Conformidad) des Herstellers.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass beider Parteien sowie die spanische NIE des Käufers.
- Nachweis über den Wohnsitz in Casar de Cáceres (aktuelles *Certificado de Empadronamiento*).
- Zoll- oder Steuerbelege (Nachweis über die Entrichtung der Zulassungssteuer und der örtlichen Kfz-Steuer).
Experten-Tipp: Achten Sie darauf, dass alle im deutschen Fahrzeugbrief eingetragenen Daten exakt mit den Angaben im zweisprachigen Vertrag übereinstimmen. Übersetzen Sie den Vertrag bei Bedarf ins Spanische, falls er von den hiesigen Ämtern in Cáceres im Detail geprüft wird. Mit diesem sauberen Papierkrieg steht der Fahrt auf den Straßen von Extremadura nichts mehr im Weg!