Fahrzeugimport aus Deutschland nach Spanien: Ihr zweisprachiger Kaufvertrag (Download für Campillo de Altobuey)
Der Import eines Fahrzeugs aus Deutschland nach Spanien ist ein bürokratischer Prozess, der mit dem richtigen Vertrag beginnt. Wenn Sie in Campillo de Altobuey ansässig sind oder dorthin ziehen, benötigen Sie für die Anmeldung bei der DGT (Dirección General de Tráfico) einen rechtssicheren Kaufvertrag. Dieser zweisprachige Vertrag (Spanisch/Deutsch) stellt sicher, dass sowohl der deutsche Verkäufer als auch Sie als Käufer alle rechtlichen Anforderungen erfüllen und Missverständnisse bei der Zulassung in Spanien vermieden werden.
Wie und wo Sie den Vertrag in Campillo de Altobuey einreichen
Nachdem Sie das Fahrzeug erworben und den Vertrag unterzeichnet haben, beginnt der Prozess der "Matriculación". Da Campillo de Altobuey in der Provinz Cuenca liegt, müssen Sie für die formellen Schritte folgende Stellen berücksichtigen:
- DGT (Jefatura Provincial de Tráfico): Die zuständige Behörde für die Provinz Cuenca befindet sich in Cuenca Stadt. Viele Verfahren können jedoch heute digital über das "Registro Electrónico" abgewickelt werden.
- Ayuntamiento de Campillo de Altobuey: Hier müssen Sie die "Impuesto sobre Vehículos de Tracción Mecánica" (KFZ-Steuer) entrichten, sobald das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen ist.
- Hacienda (Agencia Tributaria): Die Zahlung der "Impuesto de Matriculación" (Modell 576) ist über das elektronische Portal der AEAT obligatorisch, bevor Sie zur DGT gehen.
CONTRATO DE COMPRAVENTA DE VEHÍCULO / KAUFVERTRAG FÜR EIN FAHRZEUG
DATOS DEL VENDEDOR / VERKÄUFER:
Nombre/Name: ________________________ DNI/Pass: ________________________
Dirección/Anschrift: ____________________________________________________DATOS DEL COMPRADOR / KÄUFER:
Nombre/Name: ________________________ DNI/NIE: ________________________
Dirección/Anschrift: ____________________________________________________VEHÍCULO / FAHRZEUG:
Marca/Marke: ________ Modelo/Modell: ________ Matrícula/Kennzeichen: ________
Bastidor/Fahrgestellnummer (VIN): ________________________________________CLÁUSULAS / KLAUSELN:
1. El vendedor declara transmitir el vehículo libre de cargas y gravámenes. / Der Verkäufer erklärt, dass das Fahrzeug frei von Lasten und Pfandrechten ist.
2. El precio de venta es de ________ Euros, pagados mediante ________. / Der Kaufpreis beträgt ________ Euro, bezahlt durch ________.
3. El comprador acepta el estado actual del vehículo. / Der Käufer akzeptiert den aktuellen Zustand des Fahrzeugs.
Firma Vendedor / Unterschrift Verkäufer: __________ Firma Comprador / Unterschrift Käufer: __________
Fecha/Datum: ____/____/202__ en/in ____________________
Zusätzliche erforderliche Dokumente
Für eine erfolgreiche Zulassung in Spanien benötigen Sie neben dem Kaufvertrag zwingend folgende Unterlagen:
- Fahrzeugpapiere: Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Originale).
- COC (Certificate of Conformity): Das EU-Konformitätszertifikat ist für die Erstellung der technischen Karte (Ficha Técnica) beim TÜV (ITV) in Spanien unerlässlich.
- Reisepass oder NIE: Ihr gültiger Identitätsnachweis.
- ITV-Bericht: Nach der Ankunft in Spanien müssen Sie eine spezielle Import-Abnahme bei einer ITV-Station (Inspección Técnica de Vehículos) durchführen lassen.
Experten-Tipp: Achten Sie darauf, dass der Kaufvertrag im Original mit blauer Tinte unterschrieben wird, da einige spanische Behörden bei Importen keine Kopien akzeptieren. Sollte das Fahrzeug älter als 4 Jahre sein, planen Sie unbedingt einen Termin bei der ITV in Cuenca ein, bevor Sie die Unterlagen bei der DGT einreichen. Bei Unsicherheiten in Bezug auf die "Impuesto de Matriculación" (die je nach CO2-Ausstoß variiert), empfiehlt sich die Rücksprache mit einem lokalen "Gestor" in Campillo de Altobuey, um Fehler bei der Steuerberechnung zu vermeiden.