Kaufvertrag für Importfahrzeuge aus Deutschland in La Caldera (Teneriffa) als Word/PDF herunterladen
Wenn Sie ein Gebrauchtfahrzeug aus Deutschland nach Spanien importieren und es in der wunderschönen Gemeinde La Caldera anmelden möchten, stehen Sie vor einigen bürokratischen Hürden. Das wichtigste Fundament für eine reibungslose Ummeldung bei den spanischen Behörden (wie der DGT und dem Finanzamt) ist ein rechtssicherer Kaufvertrag. Da der Verkäufer oft deutsch und der Käufer in Spanien ansässig ist, empfiehlt sich hierfür zwingend ein zweisprachiges Dokument, das sowohl den deutschen als auch den spanischen rechtlichen Anforderungen an eine private Transaktion entspricht.
Anleitung: Wo und wie Sie den Import in La Caldera (La) abwickeln
Nachdem Sie den Kaufvertrag und den Fahrzeugimport nach La Caldera abgeschlossen haben, müssen Sie das Fahrzeug legalisieren. Da La Caldera zu den Kanarischen Inseln gehört, gibt es hier steuerliche Besonderheiten (unter anderem die Ersatzsteuer IGIC statt der Festland-Mehrwertsteuer IVA und die CO2-Zulassungssteuer). Gehen Sie wie folgt vor:
- TÜV / ITV (Inspección Técnica de Vehículos): Bringen Sie das Fahrzeug zu einer offiziellen ITV-Prüfstation in Ihrer Nähe (z.B. auf Teneriffa), um eine Einzelbetriebserlaubnis oder die Angleichung an die spanischen Papiere zu erhalten. Hierbei wird Ihr Kaufvertrag oft als Eigentumsnachweis verlangt.
- Zoll (Aduanas): Bei Importen vom EU-Festland auf die Kanarischen Inseln (Drittlandsregelung bezüglich Zöllen und IGIC) müssen Sie die Einfuhr beim Zoll anmelden.
- Steueramt (Agencia Tributaria Canaria): Entrichten Sie die fällige IGIC und eventuelle Zulassungssteuern (Impuesto de Matriculación).
- DGT (Jefatura de Tráfico): Abschließend beantragen Sie bei der Verkehrsdbehörde (Jefatura Provincial de Tráfico) die endgültige Zulassung und die spanischen Kennzeichen unter Vorlage aller Originalpapiere und des Kaufvertrags.
CONTRATO DE COMPRAVENTA DE VEHÍCULO / KAUFVERTRAG FÜR KRAFTFAHRZEUGE
En / Ort: _____________________, a / am _____ de / des _______________ de / von 20___
REUNIDOS / PARTEIEN:
DE UNA PARTE, EL VENDEDOR / DER VERKÄUFER:
Nombre y Apellidos / Vor- und Nachname: _____________________________________
DNI / Pasaporte / Ausweis-Nr.: _____________________________________________
Dirección / Anschrift: ____________________________________________________
Teléfono / Telefon: _______________________ E-Mail: ________________________
DE OTRA PARTE, EL COMPRADOR / DER KÄUFER:
Nombre y Apellidos / Vor- und Nachname: _____________________________________
DNI / NIE / Pasaporte / Ausweis-Nr.: ________________________________________
Dirección en España / Anschrift in Spanien: ________________________________
Teléfono / Telefon: _______________________ E-Mail: ________________________
EXPONEN / ERKLÄREN:
Primero / Erstens: Que el Vendedor es dueño del vehículo cuyas características se detallan a continuación:
Dass der Verkäufer Eigentümer des nachstehend beschriebenen Fahrzeugs ist:
- Marca / Marke: _________________ Modelo / Modell: _____________________
- Matrícula alemana / Deutsches Kennzeichen: _______________________________
- Nº de Bastidor / Fahrgestellnummer (VIN): _______________________________
- Kilometraje / Kilometerstand: ___________ Año / Erstzulassung: ____________
Segundo / Zweitens: Que en este acto, el Vendedor vende al Comprador, y éste adquiere, el vehículo en el estado actual en el que se encuentra, manifestando el Comprador haberlo examinado y estar conforme.
Dass der Verkäufer hiermit das Fahrzeug an den Käufer verkauft und dieser es im gegenwärtigen Zustand erwirbt, wobei der Käufer erklärt, das Fahrzeug besichtigt zu haben und damit einverstanden zu sein.
TERCERO / DRITTENS:
El precio total y convenido de la compraventa es de _______________ Euros (€), cantidad que el Vendedor declara haber recibido del Comprador en este acto / mediante transferencia bancaria.
Der vereinbarte Gesamtkaufpreis beträgt _______________ Euro (€), welchen Betrag der Verkäufer hiermit als erhalten bestätigt.
CUARTO / VIERTENS:
El Vendedor declara que el vehículo está libre de cargas, gravámenes e impuestos impagados hasta la fecha de la firma, comprometiéndose a facilitar todos los documentos necesarios para la exportación e matriculación en España.
Der Verkäufer erklärt, dass das Fahrzeug frei von Rechten Dritter, Pfandrechten und unbezahlten Steuern bis zum Datum der Unterzeichnung ist, und verpflichtet sich, alle für den Export und die Zulassung in Spanien erforderlichen Dokumente zur Verfügung zu stellen.
Firma del Vendedor / Unterschrift Verkäufer: Firma del Comprador / Unterschrift Käufer:
________________________________________ ________________________________________
Zusätzlich erforderliche Dokumente für den Fahrzeugimport in La Caldera
Um den Prozess in La Caldera erfolgreich abzuschließen, reicht der Kaufvertrag allein nicht aus. Die spanischen Behörden verlangen in der Regel folgende Unterlagen:
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) im Original aus Deutschland.
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) aus Deutschland.
- CoC (Certificate of Conformity / EG-Übereinstimmungsbescheinigung), um die technischen Daten unkompliziert nachzuweisen.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass beider Vertragsparteien sowie die spanische Steuernummer (NIE) des Käufers.
- Nachweis über den Wohnsitz in La Caldera (Empadronamiento).
Experten-Tipp: Achten Sie darauf, dass alle im deutschen Fahrzeugbrief eingetragenen Daten exakt mit den Angaben im zweisprachigen Kaufvertrag übereinstimmen. Zudem empfiehlt es sich, den Vertrag in doppelter Ausfertigung (ein Exemplar auf Deutsch, eines auf Spanisch bzw. in dieser bilingualen Kombination) zu unterzeichnen, damit sowohl deutsche Behörden (z.B. bei der Abmeldung) als auch die spanischen Dienststellen sofort alle Details lückenlos nachvollziehen können. Bei Unklarheiten bezüglich der kanarischen Importsteuern (IGIC) empfiehlt sich die Konsultation einer lokalen "Gestoría" in Ihrer Nähe.