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📝 Trámites y Plantillas DGT

Kaufvertrag für Importfahrzeuge aus Deutschland in La Caldera (Teneriffa) als Word/PDF herunterladen

Wenn Sie ein Gebrauchtfahrzeug aus Deutschland nach Spanien importieren und es in der wunderschönen Gemeinde La Caldera anmelden möchten, stehen Sie vor einigen bürokratischen Hürden. Das wichtigste Fundament für eine reibungslose Ummeldung bei den spanischen Behörden (wie der DGT und dem Finanzamt) ist ein rechtssicherer Kaufvertrag. Da der Verkäufer oft deutsch und der Käufer in Spanien ansässig ist, empfiehlt sich hierfür zwingend ein zweisprachiges Dokument, das sowohl den deutschen als auch den spanischen rechtlichen Anforderungen an eine private Transaktion entspricht.

Anleitung: Wo und wie Sie den Import in La Caldera (La) abwickeln

Nachdem Sie den Kaufvertrag und den Fahrzeugimport nach La Caldera abgeschlossen haben, müssen Sie das Fahrzeug legalisieren. Da La Caldera zu den Kanarischen Inseln gehört, gibt es hier steuerliche Besonderheiten (unter anderem die Ersatzsteuer IGIC statt der Festland-Mehrwertsteuer IVA und die CO2-Zulassungssteuer). Gehen Sie wie folgt vor:

📄 Modelo Oficial / Official Template

Plantilla / Template

CONTRATO DE COMPRAVENTA DE VEHÍCULO / KAUFVERTRAG FÜR KRAFTFAHRZEUGE

En / Ort: _____________________, a / am _____ de / des _______________ de / von 20___

REUNIDOS / PARTEIEN:

DE UNA PARTE, EL VENDEDOR / DER VERKÄUFER:
Nombre y Apellidos / Vor- und Nachname: _____________________________________
DNI / Pasaporte / Ausweis-Nr.: _____________________________________________
Dirección / Anschrift: ____________________________________________________
Teléfono / Telefon: _______________________ E-Mail: ________________________

DE OTRA PARTE, EL COMPRADOR / DER KÄUFER:
Nombre y Apellidos / Vor- und Nachname: _____________________________________
DNI / NIE / Pasaporte / Ausweis-Nr.: ________________________________________
Dirección en España / Anschrift in Spanien: ________________________________
Teléfono / Telefon: _______________________ E-Mail: ________________________

EXPONEN / ERKLÄREN:

Primero / Erstens: Que el Vendedor es dueño del vehículo cuyas características se detallan a continuación:
Dass der Verkäufer Eigentümer des nachstehend beschriebenen Fahrzeugs ist:
- Marca / Marke: _________________ Modelo / Modell: _____________________
- Matrícula alemana / Deutsches Kennzeichen: _______________________________
- Nº de Bastidor / Fahrgestellnummer (VIN): _______________________________
- Kilometraje / Kilometerstand: ___________ Año / Erstzulassung: ____________

Segundo / Zweitens: Que en este acto, el Vendedor vende al Comprador, y éste adquiere, el vehículo en el estado actual en el que se encuentra, manifestando el Comprador haberlo examinado y estar conforme.
Dass der Verkäufer hiermit das Fahrzeug an den Käufer verkauft und dieser es im gegenwärtigen Zustand erwirbt, wobei der Käufer erklärt, das Fahrzeug besichtigt zu haben und damit einverstanden zu sein.

TERCERO / DRITTENS:
El precio total y convenido de la compraventa es de _______________ Euros (€), cantidad que el Vendedor declara haber recibido del Comprador en este acto / mediante transferencia bancaria.
Der vereinbarte Gesamtkaufpreis beträgt _______________ Euro (€), welchen Betrag der Verkäufer hiermit als erhalten bestätigt.

CUARTO / VIERTENS:
El Vendedor declara que el vehículo está libre de cargas, gravámenes e impuestos impagados hasta la fecha de la firma, comprometiéndose a facilitar todos los documentos necesarios para la exportación e matriculación en España.
Der Verkäufer erklärt, dass das Fahrzeug frei von Rechten Dritter, Pfandrechten und unbezahlten Steuern bis zum Datum der Unterzeichnung ist, und verpflichtet sich, alle für den Export und die Zulassung in Spanien erforderlichen Dokumente zur Verfügung zu stellen.

Firma del Vendedor / Unterschrift Verkäufer:          Firma del Comprador / Unterschrift Käufer:

________________________________________          ________________________________________

Zusätzlich erforderliche Dokumente für den Fahrzeugimport in La Caldera

Um den Prozess in La Caldera erfolgreich abzuschließen, reicht der Kaufvertrag allein nicht aus. Die spanischen Behörden verlangen in der Regel folgende Unterlagen:

Experten-Tipp: Achten Sie darauf, dass alle im deutschen Fahrzeugbrief eingetragenen Daten exakt mit den Angaben im zweisprachigen Kaufvertrag übereinstimmen. Zudem empfiehlt es sich, den Vertrag in doppelter Ausfertigung (ein Exemplar auf Deutsch, eines auf Spanisch bzw. in dieser bilingualen Kombination) zu unterzeichnen, damit sowohl deutsche Behörden (z.B. bei der Abmeldung) als auch die spanischen Dienststellen sofort alle Details lückenlos nachvollziehen können. Bei Unklarheiten bezüglich der kanarischen Importsteuern (IGIC) empfiehlt sich die Konsultation einer lokalen "Gestoría" in Ihrer Nähe.