Autokauf in Deutschland: Bilingualer Kaufvertrag für den Import nach Cabanillas del Campo (Word/PDF)
Der Import eines Fahrzeugs aus Deutschland nach Spanien ist ein bürokratischer Prozess, der mit dem richtigen Vertrag beginnt. Um rechtliche Unsicherheiten bei der Zulassung in Spanien zu vermeiden, ist ein zweisprachiger Kaufvertrag unerlässlich. Dieses Dokument stellt sicher, dass sowohl der deutsche Verkäufer als auch der spanische Käufer alle Klauseln verstehen und die spanischen Behörden (wie die DGT) die Herkunft des Fahrzeugs zweifelsfrei anerkennen.
Anleitung: Wo und wie Sie den Vertrag in Cabanillas del Campo verwenden
Nachdem Sie das Fahrzeug in Deutschland erworben und den Vertrag unterzeichnet haben, müssen Sie den Importprozess in Spanien formalisieren. Da Cabanillas del Campo in der Provinz Guadalajara liegt, sind für die Zulassung (Matriculación) folgende Schritte relevant:
- Übersetzung: Obwohl dieser bilinguale Vertrag bereits die spanische Sprache enthält, verlangen einige Behörden bei einer Prüfung eine beglaubigte Übersetzung (traducción jurada), falls der Vertrag nur in einer Sprache vorläge. Mit dieser Vorlage sind Sie jedoch auf der sicheren Seite.
- Steueramt (Agencia Tributaria): Sie müssen das Modell 576 für die Zulassungssteuer (Impuesto de Matriculación) einreichen. Der Kaufvertrag dient hier als Nachweis des Kaufpreises zur Ermittlung der Steuerbasis.
- DGT (Dirección General de Tráfico): Die Zulassungsstelle in Guadalajara ist für die endgültige Erteilung der spanischen Kennzeichen zuständig. Legen Sie dort den Vertrag zusammen mit den Fahrzeugpapieren (Teil I und II) vor.
CONTRATO DE COMPRAVENTA DE VEHÍCULO USADO / KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTFAHRZEUG
VENDEDOR / VERKÄUFER: [Nombre/Name], con DNI/Pass: [Número/Nummer], residente en [Dirección/Anschrift].
COMPRADOR / KÄUFER: [Nombre/Name], con DNI/NIE: [Número/Nummer], residente en [Dirección/Anschrift].
DATOS DEL VEHÍCULO / FAHRZEUGDATEN:
Marca/Marke: [Marca] | Modelo/Modell: [Modelo] | Bastidor/Fahrgestellnummer: [VIN] | Matrícula/Kennzeichen: [Matrícula]
CLÁUSULAS / KLAUSELN:
1. El vendedor declara que el vehículo está libre de cargas y gravámenes. / Der Verkäufer erklärt, dass das Fahrzeug frei von Lasten und Pfandrechten ist.
2. El precio de venta es de [Precio] Euros, pagados mediante [Método de pago]. / Der Kaufpreis beträgt [Preis] Euro, zahlbar durch [Zahlungsmethode].
3. El comprador acepta el vehículo en el estado en que se encuentra. / Der Käufer akzeptiert das Fahrzeug im Ist-Zustand.
Firmado en / Unterzeichnet in [Lugar/Ort], a [Fecha/Datum].
Firma Vendedor / Unterschrift Verkäufer: __________ | Firma Comprador / Unterschrift Käufer: __________
Zusätzliche erforderliche Unterlagen
Neben dem Kaufvertrag müssen Sie für die Zulassung in der Region Guadalajara folgende Dokumente bereithalten:
- Fahrzeugpapiere aus Deutschland: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief).
- COC-Papier (Certificate of Conformity): Sehr wichtig, um technische Daten bei der ITV (Technische Überprüfung) in Spanien nachzuweisen.
- ITV-Bericht: Nach dem Import müssen Sie das Fahrzeug bei einer ITV-Station vorführen, um die spanische Betriebserlaubnis zu erhalten.
- Nachweis über den Wohnsitz: Eine aktuelle "Empadronamiento" aus Cabanillas del Campo.
Experten-Tipp: Achten Sie darauf, dass der Kaufpreis im Vertrag exakt mit dem Betrag übereinstimmt, den Sie überweisen. Die spanische Steuerbehörde (Hacienda) prüft bei Importen aus dem EU-Ausland stichprobenartig, ob der angegebene Wert dem Marktwert entspricht. Bewahren Sie den Kaufvertrag mindestens fünf Jahre lang auf, um bei Rückfragen der Behörden sofort reagieren zu können.