Autokauf in Bercedo: Bilingües Kaufvertrags-Template für den Import aus Deutschland als Word und PDF
Wer ein Fahrzeug aus Deutschland nach Spanien importiert und in Bercedo (Burgos) anmelden möchte, steht vor bürokratischen Hürden. Um das Auto legal auf den spanischen Straßen zu bewegen und bei der DGT (Dirección General de Tráfico) zu registrieren, ist ein rechtssicherer Kaufvertrag unerlässlich. Dieses bilinguale Template (Spanisch/Deutsch) schützt sowohl Käufer als auch Verkäufer, da es alle gesetzlichen Anforderungen beider Länder erfüllt und Sprachbarrieren bei der Übergabe vermeidet.
So nutzen Sie das Dokument für die Zulassung in Bercedo
Nachdem Sie den Vertrag erfolgreich ausgefüllt und von beiden Parteien unterzeichnet wurde, müssen Sie die folgenden Schritte in der Region Burgos (bzw. über die zuständigen Provinzialämter der DGT und der lokalen Gemeindeverwaltung von Bercedo) einleiten:
- Zoll und Steuern: Bei einem Import aus einem EU-Land wie Deutschland fällt in der Regel kein Zoll an, jedoch müssen Sie die Erbschafts- und Schenkungssteuer bzw. die Zulassungssteuer (Impuesto de Matriculación - Modelo 576) über die Agencia Tributaria entrichten.
- Gemeindesteuer (IVTM): Beantragen Sie die Bezahlung der Kraftfahrzeugsteuer (Impuesto sobre Vehículos de Tracción Mecánica) bei der zuständigen Gemeindeverwaltung, die für Bercedo zuständig ist.
- DGT-Termin: Vereinbaren Sie einen Termin beim Provinzialamt der DGT, um das Fahrzeug endgültig auf Ihren Namen zu registrieren und die spanischen Kennzeichen zu erhalten. Der Kaufvertrag dient hierbei als Eigentumsnachweis.
CONTRATO DE COMPRAVENTA DE VEHÍCULO USADO (IMPORTACIÓN ALEMANIA) / GEBRAUCHTWAGEN-KAUFVERTRAG (IMPORT AUS DEUTSCHLAND)
En Bercedo, a [Día] de [Mes] de [Año]
Geschehen zu Bercedo am [Tag].[Monat].[Jahr]
VON DER EINEN SEITE / DE LA OTRA PARTE (EL VENDEDOR / DER VERKÄUFER):
Name/Firma / Nombre/Razón Social: [Name des Verkäufers]
Anschrift / Dirección: [Deutsche Anschrift]
Ausweis/Pass-Nr. / DNI/Pasaporte: [Ausweisnummer]
UND VON DER ANDEREN SEITE / Y DE LA OTRA (EL COMPRADOR / DER KÄUFER):
Name/Firma / Nombre/Razón Social: [Name des Käufers]
Anschrift in Bercedo / Dirección en Bercedo: [Spanische Adresse in Bercedo]
DNI/NIE: [Spanische Identifikationsnummer]
FESTSTELLUNGEN / EXPONEN:
I. Dass der Verkäufer der rechtmäßige Eigentümer des folgenden Fahrzeugs ist:
Que el Vendedor es el legítimo propietario del siguiente vehículo:
- Marke und Modell / Marca y Modelo: [Fahrzeugmarke und -modell]
- Fahrgestellnummer / Número de Bastidor (VIN): [FIN eingeben]
- Kennzeichen (Deutschland) / Matrícula alemana: [Deutsches Kennzeichen]
- Erstzulassung / Fecha de primera matriculación: [Datum]
II. Dass der Käufer das genannte Fahrzeug zu dem unten genannten Preis erwerben möchte, im Zustand "wie besichtigt" (gekauft wie gesehen / *comprado visto y probado*).
Que el Comprador está interesado en adquirir el vehículo mencionado en el estado en que se encuentra.
VEREINBARUNGEN / CLÁUSULAS:
Erstens / Primera: Der Verkäufer verkauft hiermit das beschriebene Fahrzeug an den Käufer für den vereinbarten Gesamtpreis von [Betrag in Ziffern] Euro ([Betrag in Buchstaben] Euros).
El Vendedor vende al Comprador el vehículo por el precio total de...
Zweitens / Segunda: Der Verkäufer versichert, dass das Fahrzeug frei von jeglichen Lasten, Pfandrechten, Steuerschulden (wie dem deutschen Kraftfahrzeugsteuer- oder TÜV-Mängeln) ist und sich im rechtmäßigen Besitz befindet.
El Vendedor garantiza que el vehículo está libre de cargas y gravámenes.
Drittens / Tercera: Der Käufer übernimmt ab dem Zeitpunkt der Übergabe sämtliche Kosten, Steuern und Risiken im Zusammenhang mit dem Transport nach Spanien, der dortigen Hauptuntersuchung (ITV) sowie der Neuzulassung in Bercedo / Spanien.
El Comprador asume todos los gastos e impuestos derivados de la matriculación en España.
Unterschriften / Firmas:
________________________ (Der Verkäufer / El Vendedor) ________________________ (Der Käufer / El Comprador)
Erforderliche Zusatzdokumente für die Zulassung in Bercedo
Neben diesem bilingualen Kaufvertrag benötigen Sie für die reibungslose Ummeldung Ihres importierten Fahrzeugs in der Provinz Burgos zwingend folgende Unterlagen:
- Die originalen deutschen Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II bzw. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief).
- Das europäische COC-Dokument (Certificate of Conformity / EG-Übereinstimmungsbescheinigung) des Herstellers.
- Den Nachweis über die erfolgreiche Technische Überprüfung in Spanien (Ficha técnica der ITV für importierte Fahrzeuge).
- Ihren Identitätsnachweis (DNI, NIE oder Reisepass) sowie eine aktuelle Meldebescheinigung (*Certificado de Empadronamiento*) aus Bercedo.
Experten-Tipp: Achten Sie darauf, dass alle Kaufvertragsdetails (insbesondere der genaue Kilometerstand und die Fahrgestellnummer) exakt mit den deutschen Fahrzeugpapieren übereinstimmen. Übersetzen Sie den Vertrag bei Unstimmigkeiten mit den Behörden in Burgos notariell, obwohl bilinguale Dokumente von den meisten Sachbearbeitern der DGT problemlos akzeptiert werden, solange alle Pflichtfelder klar lesbar ausgefüllt sind.