Autoimport aus Deutschland nach Benamocarra: Ihr zweisprachiger Kaufvertrag (Download & Vorlage)
Der Import eines Fahrzeugs aus Deutschland nach Spanien ist ein bürokratischer Prozess, der mit dem richtigen Fundament beginnt. Wenn Sie in Benamocarra wohnen und ein Auto aus Deutschland kaufen, ist ein zweisprachiger Kaufvertrag unerlässlich, um Missverständnisse zu vermeiden und die spätere Zulassung (Matriculación) bei der DGT (Dirección General de Tráfico) reibungslos zu gestalten. Diese Vorlage schützt beide Parteien und dient als rechtssichere Grundlage für die spanischen Behörden.
Anweisungen: Wo und wie Sie den Vertrag in Benamocarra verwenden
Dieser Kaufvertrag ist ein privatrechtliches Dokument. Nachdem Sie den Vertrag in Benamocarra unterzeichnet haben, müssen Sie ihn für die Zulassung Ihres Fahrzeugs verwenden. Der Prozess in der Region Málaga sieht wie folgt aus:
- Schritt 1: Füllen Sie den zweisprachigen Vertrag vollständig aus. Achten Sie darauf, dass die Fahrgestellnummer (VIN) exakt mit den deutschen Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) übereinstimmt.
- Schritt 2: Begleichen Sie die Grunderwerbsteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales - Modell 620) beim Finanzamt der Junta de Andalucía.
- Schritt 3: Besuchen Sie die Jefatura Provincial de Tráfico in Málaga, um die spanische Zulassung zu beantragen. Der zweisprachige Vertrag dient hier als Eigentumsnachweis.
- Tipp: Lassen Sie den Vertrag bei einem Notar beglaubigen, falls Sie Schwierigkeiten bei der Identifizierung des Verkäufers befürchten, obwohl dies bei Privatkäufen in der EU nicht zwingend vorgeschrieben ist.
CONTRATO DE COMPRAVENTA DE VEHÍCULO / KAUFVERTRAG FÜR EIN FAHRZEUG
VENDEDOR / VERKÄUFER:
Nombre / Name: _________________________________________________
DNI/NIE/Pass: _________________________________________________
Dirección / Anschrift: ____________________________________________COMPRADOR / KÄUFER:
Nombre / Name: _________________________________________________
DNI/NIE/Pass: _________________________________________________
Dirección / Anschrift: ____________________________________________VEHÍCULO / FAHRZEUG:
Marca y Modelo / Marke und Modell: ____________________________
Matrícula / Kennzeichen: ________________________________________
Bastidor / Fahrgestellnummer (VIN): _____________________________CLÁUSULAS / KLAUSELN:
1. El VENDEDOR vende al COMPRADOR el vehículo arriba indicado por el precio de / Der VERKÄUFER verkauft dem KÄUFER das oben genannte Fahrzeug zum Preis von: __________ €.2. El VENDEDOR declara que el vehículo está libre de cargas y gravámenes / Der VERKÄUFER erklärt, dass das Fahrzeug frei von Lasten und Pfandrechten ist.
3. El COMPRADOR declara conocer el estado actual del vehículo / Der KÄUFER erklärt, den aktuellen Zustand des Fahrzeugs zu kennen.
Firmado en / Unterzeichnet in: ____________________, a ____ de __________ de 20____.
Firma Vendedor / Unterschrift Verkäufer: __________ Firma Comprador / Unterschrift Käufer: __________
Zusätzlich erforderliche Dokumentation für den Import
Neben dem Kaufvertrag benötigen Sie für die Zulassung in Spanien folgende Unterlagen:
- Die deutschen Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II).
- Die Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier - Certificado de Conformidad).
- Den Nachweis über die technische Inspektion (ITV-Abnahme für Importfahrzeuge).
- Die Quittung über die gezahlte Kfz-Steuer (Impuesto de Circulación) beim Ayuntamiento de Benamocarra.
- Einen gültigen Ausweis (DNI, NIE oder Reisepass).
Expertentipp: Achten Sie darauf, dass der Kaufpreis im Vertrag realistisch ist. Die spanischen Finanzbehörden verfügen über Tabellen mit den Mindestwerten für jedes Fahrzeugmodell. Wenn Sie einen zu niedrigen Preis angeben, wird das Finanzamt den Wert automatisch nach oben korrigieren und eine Nachzahlung fordern. Prüfen Sie zudem vor der Fahrt nach Spanien, ob das Fahrzeug eine gültige deutsche Hauptuntersuchung (HU) hat, um die Überführung zu erleichtern.