Autokauf in Spanien: Zweisprachiger Kaufvertrag für Importfahrzeuge (Becilla de Valderaduey) – Vorlage zum Download
Der Import eines Fahrzeugs aus Deutschland nach Spanien ist ein bürokratischer Prozess, der präzise Dokumentation erfordert. Wenn Sie ein Fahrzeug in Deutschland erworben haben und es in Ihrer neuen Heimat, etwa in Becilla de Valderaduey, anmelden möchten, ist ein rechtssicherer Kaufvertrag unerlässlich. Diese zweisprachige Vorlage (Spanisch/Deutsch) schützt beide Parteien und dient als essenzieller Nachweis für die spanische Verkehrsbehörde (DGT) und das Finanzamt (Hacienda).
Anweisungen zur Einreichung und Abwicklung in Becilla de Valderaduey
Um das Fahrzeug in Spanien offiziell zuzulassen, müssen Sie nach dem Kauf folgende Schritte unternehmen:
- Übersetzung: Der zweisprachige Vertrag ist bereits darauf ausgelegt, von den spanischen Behörden akzeptiert zu werden. Achten Sie darauf, dass alle Daten (Fahrgestellnummer, Kilometerstand, Preis) exakt mit den deutschen Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) übereinstimmen.
- Steuern: In Spanien müssen Sie die "Impuesto de Transmisiones Patrimoniales" (ITP) entrichten. Da Sie in der Provinz Valladolid ansässig sind, erfolgt dies über die zuständige Steuerbehörde der Junta de Castilla y León.
- DGT-Termin: Für die endgültige Zulassung müssen Sie bei der "Jefatura Provincial de Tráfico" in Valladolid einen Termin vereinbaren.
- Dokumentation: Legen Sie bei der Behörde das Original des zweisprachigen Vertrages sowie eine einfache Kopie vor.
CONTRATO DE COMPRAVENTA DE VEHÍCULO USADO / KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES FAHRZEUG
VENDEDOR / VERKÄUFER: Nombre/Name: ________________________ DNI/Pass: ________________________ Dirección/Anschrift: ____________________________________________________
COMPRADOR / KÄUFER: Nombre/Name: ________________________ DNI/Pass/NIE: ____________________ Dirección/Anschrift: ____________________________________________________
VEHÍCULO / FAHRZEUG: Marca/Marke: ___________ Modelo/Modell: ___________ Bastidor/Fahrgestellnr: ___________ Matrícula/Kennzeichen: ___________ KM: ___________ Fecha 1ª Matr.: ___________
CLÁUSULAS / KLAUSELN: 1. El VENDEDOR declara que el vehículo está libre de cargas y gravámenes. / Der VERKÄUFER erklärt, dass das Fahrzeug frei von Belastungen und Pfandrechten ist. 2. El COMPRADOR declara conocer el estado actual del vehículo. / Der KÄUFER erklärt, den aktuellen Zustand des Fahrzeugs zu kennen. 3. El precio acordado es de _______ Euros, pagados mediante transferencia bancaria. / Der vereinbarte Preis beträgt _______ Euro, zahlbar per Banküberweisung.
Firma Vendedor / Unterschrift Verkäufer: __________ Firma Comprador / Unterschrift Käufer: __________ Fecha / Datum: ______________ Lugar / Ort: ______________
Zusätzliche erforderliche Unterlagen
Neben dem Kaufvertrag müssen Sie für die Zulassung in Spanien zwingend folgende Dokumente vorlegen:
- Fahrzeugpapiere: Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Originale).
- Identitätsnachweis: Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit NIE, falls vorhanden).
- Technische Prüfung: Eine spanische ITV-Abnahme (Inspección Técnica de Vehículos), da das deutsche TÜV-Dokument in Spanien nicht ohne Weiteres als Ersatz gilt.
- Nachweis über den Wohnsitz: "Certificado de Empadronamiento" aus Becilla de Valderaduey.
Experten-Tipp: Achten Sie darauf, dass der Kaufpreis im Vertrag realistisch ist. Die spanischen Finanzbehörden nutzen "Tabellenwerte" (Tablas de Hacienda) für den Fahrzeugwert. Ist Ihr Kaufpreis deutlich niedriger als der offizielle Wert, kann das Finanzamt eine Nachzahlung der ITP-Steuer auf Basis des Tabellenwertes verlangen. Prüfen Sie daher vorab die aktuellen Werte für Ihr Modell in der Datenbank der Junta de Castilla y León.