Import eines Fahrzeugs aus Deutschland nach Barca de la Florida: Ihr zweisprachiger Kaufvertrag zum Download
Der Import eines Fahrzeugs aus Deutschland nach Spanien ist ein bürokratischer Prozess, der mit dem richtigen Vertrag beginnt. Wenn Sie in Barca de la Florida (Jerez de la Frontera) leben und ein Fahrzeug aus Deutschland erworben haben, ist ein präziser, zweisprachiger Kaufvertrag unerlässlich, um Probleme bei der DGT (Dirección General de Tráfico) oder der Steuerbehörde (Hacienda) zu vermeiden. Diese Vorlage bietet Ihnen Rechtssicherheit durch eine synchrone Gegenüberstellung von Spanisch und Deutsch.
Anweisungen zur Verwendung und Einreichung in Barca de la Florida
Nachdem Sie den Vertrag ausgefüllt und von beiden Parteien unterzeichnet haben, müssen Sie den Prozess in der Region Jerez de la Frontera fortsetzen. Da Barca de la Florida eine Außenstelle von Jerez ist, müssen Sie sich für die weiteren Schritte an die zuständigen Behörden wenden:
- Übersetzung: Obwohl der Vertrag zweisprachig ist, verlangen einige Ämter für die offizielle Zulassung (Matriculación) unter Umständen eine beglaubigte Übersetzung der ausländischen Fahrzeugpapiere (Teil I und II).
- Steuern: Sie müssen das Modell 576 (Impuesto de Matriculación) bei der Agencia Tributaria einreichen.
- DGT: Die Zulassung erfolgt bei der zuständigen Jefatura Provincial de Tráfico in Cádiz. Vereinbaren Sie hierfür zwingend einen Termin („Cita Previa“).
- ITV: Bevor Sie das Fahrzeug anmelden, müssen Sie eine ITV (spanische Hauptuntersuchung) für den Import durchführen lassen.
CONTRATO DE COMPRAVENTA DE VEHÍCULO / KAUFVERTRAG FÜR EIN FAHRZEUG
Vendedor / Verkäufer: [Nombre/Name], con DNI/Pass: [DNI/Passnummer], con domicilio en / mit Wohnsitz in: [Dirección/Adresse].
Comprador / Käufer: [Nombre/Name], con DNI/NIE: [DNI/NIE-Nummer], con domicilio en / mit Wohnsitz in: [Dirección/Adresse].
Vehículo / Fahrzeug: Marca / Marke: [Marca], Modelo / Modell: [Modelo], Bastidor / Fahrgestellnummer (VIN): [VIN], Matrícula alemana / Deutsches Kennzeichen: [Matrícula].
Condiciones / Bedingungen: 1. El vendedor declara transmitir el vehículo libre de cargas y gravámenes. / Der Verkäufer erklärt, dass das Fahrzeug frei von Lasten und Pfandrechten ist. 2. El precio acordado es de [Precio] euros, pagados mediante [Método de pago]. / Der vereinbarte Preis beträgt [Preis] Euro, gezahlt per [Zahlungsmethode]. 3. El comprador declara conocer el estado actual del vehículo. / Der Käufer erklärt, den aktuellen Zustand des Fahrzeugs zu kennen.
Firmado en / Unterzeichnet in [Lugar/Ort], a [Fecha/Datum].
Firma Vendedor / Unterschrift Verkäufer: __________ | Firma Comprador / Unterschrift Käufer: __________
Erforderliche Zusatzdokumentation
Neben dem Kaufvertrag benötigen Sie für eine reibungslose Abwicklung in der Provinz Cádiz zwingend folgende Unterlagen:
- Original der deutschen Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II).
- Nachweis über die Zahlung der IVA (falls das Fahrzeug als "neu" gilt) oder der ITP (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales), falls es sich um einen Privatkauf handelt.
- Ihre NIE (Número de Identidad de Extranjero) oder Ihren spanischen DNI.
- Ein gültiges CO2-Emissionszertifikat oder die technischen Daten zur Berechnung der Zulassungssteuer.
Experten-Tipp: Achten Sie darauf, dass im Kaufvertrag der Kilometerstand explizit festgehalten wird. Die spanischen Behörden prüfen bei Importfahrzeugen genau, ob die Angaben mit dem letzten deutschen TÜV-Bericht übereinstimmen. Sollten Sie das Fahrzeug in Barca de la Florida anmelden, stellen Sie sicher, dass Ihr Wohnsitznachweis (Empadronamiento) aktuell ist, da dies den Prozess bei der DGT beschleunigen kann.